Lebzeitbeamtung Feuerwehr
#1

Guten Tag, ich habe folgende Frage.

Und zwar arbeite bei der Berufsfeuerwehr und werde am 01.10.19 auf Lebzeit verbeamtet. Im Dezember steht die G26.3 Untersuchung an.

Jetzt war ich aber Krankenhaus und die haben im MRT eine Zyste im Kopf entdeckt. Der Arzt sagte das es nach\durch die OP zu Hörbeeinträchtigungen eines Ohres kommen "kann".

Die Frage ist, ob ich das meinem Dienstherren mitteilen muss. Oder ob ich die Verbeamtung auf Lebzeit und die G26. 3 Untersuchung einfach durchlaufen lasse, da ich ja jetzt akut keine Symptome habe.

Oder kann der Dienstherr, wenn ich wirklich eine bleibende Hörbeeinträchtigung nach der OP haben sollte, die Verbeamtung auf Lebzeit zurückziehen, da ich ja vorher von der Krankheit und mögliche Komplikationen wusste.
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#2

Erstmal wünsche ich Dir alles Gute und Gesundheit!!! Die Erkrankung ist total ärgerlich und der Zeitpunkt natürlich auch.

Vorab: Ich bin kein Experte des Beamtenrechts und sage nur meine Meinung.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du von Dir aus die Erkrankung nicht ansprechen musst.

Etwas anderes ist, wenn man Dich vor der Verbeamtung zu einem Amtsarzt schickt und der Dich nach irgendwelchen Erkrankungen oder Einschränkungen fragt. Dann wäre es schon grenzwertig, dies nicht anzugeben.

Soltest Du dies angeben, wird man Dich vermutlich nicht verbeamten, denn welcher Arzt wird zum jetzigen Zeitpunkt eine Prognose abgeben, dass Du nicht dienstunfähig wirst?

Hoffentlich kann noch jemand eine rechtlich fundierte Hilfe geben.
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#3

Vielen Lieben Dank für die schnelle Antwort und Genesungswünsche. Aber ich denke ja das ich die Erkrankung dann spätestens bei der G26.3 Untersuchung angeben muss oder?
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#4

Wenn Du gefragt wirst, und das ist m.W. bei der G 26.3 der Fall, musst Du natürlich grundsätzlich richtig antworten.

Manchmal gibt es aber Auslegungsspielräume. Du bist ja auch kein Arzt, kannst also schonmal einen medizinischen Befund falsch verstehen.
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