Leistungsendgeld LOB
#1

Hallo,

ich habe eine Frage zum Leistungsendgeld.

Ich habe zum 1.4.20 meinen Arbeitgeber gewechselt. Heute (1.7) wurde mir mitgeteilt, dass ich am Verfahren nicht teilnehmen kann. Es gibt bei meinem neuen Arbeitgeber eine interne Regelung. Demnach hätte ich bis spätestens 1.3 eingestellt sein müssen.

Ich empfinde dies als ungerecht. LOB ist doch eine Prämie für ein Kalenderjahr (12 Monate) von denen ich 8 Monate (wenn ich die Probezeit erfülle) dabei sein werde.

Gibt es hier Regelungen im TVÖD?

Ich wäre Euch/Ihnen über eine Antwort dankbar.

Gruß Michael
Zitieren
#2

Das kann Dir hier niemand beantworten, da wir Eure Dienstvereinbarung zum LOB nicht kennen. Der TVÖD regelt das nicht.
Zitieren
#3

Mal die Rolle des AG inne haben. Wie will man die Leistungen einer Person die seit 3 Monaten im Betrieb ist bewerten? Finde ich persönlich auch als zu knapp bemessen, sogar bei 4 Monaten (01.03.).

Mir wärs die Kröten beim neuen AG nicht Wert um einen entsprechenden Eindruck zu hinterlassen da es hier keine Tarifliche Norm gibt an die der AG sich zu halten hat.
Zitieren
#4

du musst tatsächlich eure DV genau lesen. Ich kenne von vielen DVen, dass diese das Bewertungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr gleich setzen. Zudem gibt es auch in vielen die Regelung, dass bei einer Beschäftigungszeit unter 1/2 Jahr im Bewertungszeitraum keine Bewertung erfolgt (auch wenn man ausscheidet).
Der Tarifvertrag regelt dazu fast gar nichts.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers