Meldung zum Dienstbeginn per Whatsapp
#1

Hallo Ihr lieben,

meine Vorgesetzte hat von mir verlangt dass ich mich in Zukunft per Whatsapp zum Dienst melde!!
Ist das legal? Kann sie das wirklich von mir verlangen?

LG
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#2

Wenn der Arbeitgeber ein Diensthandy zur Verfügung stellt (und eventuell nötige PR-Beteiligungen erfolgt sind) dann ja.
Etwas mehr zum Hintergrund würde helfen. Geht es um Homeoffice? Besteht keine andere Form der Zeiterfassung? Was ist das Problem sich bei Arbeitsbeginn zu melden?
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#3

Ich arbeite in der Gebäudereinigung und in der Firma soll es 2 Vorfälle gegeben haben.
Aus diesem Grund soll wohl sich jetzt jeder Arbeitnehmer per Whatsapp zu Dienstbeginn mit einer Nachricht
bei seinem Vorgesetzten melden.
Mich stört persönlich die Verallgemeinerung und dass ich von meinem privaten Handy aus das machen soll.
Wenn der Arbeitgeber sich überzeugen will ob ich pünktlich zum Dienst erscheine kann er auch vor der Dienstbeginn auf der Matte stehen.
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#4

Also nicht öffentlicher Dienst sondern ein privatrechtlichen Unternehmen?
Habt ihr einen Betriebsrat?
Grundsätzlich musst du auf deinem privaten Handy nicht Whatsapp nutzen. Es sei denn es gibt eine entsprechende Vorgabe im Arbeitsvertrag. Ob sich der Stress mit dem Arbeitgeber da lohnt muss man halt schauen.
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#5

Wir haben leider keinen Betriebsrat. Wir sind auch kein privates Unternehmen, wir sind ein staatliches Unternehmen.
Es gibt auch keine Regelung im Arbeitsvertrag Bezug.
Ich wollte halt nur wissen ob mein AG mir rein rechtlich auf die Füße treten kann.
Sicherlich habe ich von Anfang an den Fehler gemacht, meine Handynummer raus zu rücken Icon_confused !
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#6

Ist doch eigentlich Blödsinn. Du kannst die Whatsapp auch von zu Hause aus schicken.
Verlangen kann es der Arbeitgeber m. E. nicht. Es sei denn du hast ein Diensthandy.
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#7

Handy und Whatsapp ist freiwilliger Natur. Kein AG darf dir das aufzwängen. Wo kommen wir dann da hin? Leg dir einfach eine andere Nummer zu und sage du hast kein Whatsapp. Überprüfe deinen Rechtsschutz, ist Arbeitsrechtschutz drin? Frage da mal nach.....
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#8

Hallo,
da sträuben sich bei mir die Nackenhaare.
Ich würde mich erst einmal an den Datenschutzbeauftragten wenden. Gerade Whatsapp ist doch wohl sehr umstritten. Ihr habt keinen Personalrat? Wer handelt denn solche Vereinbarungen für Euch aus?
LG
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#9

Hallo,

ich bin seit 2 Jahren Datenschutzbeauftragter in einem Verband und würde Whatsapp nicht als zulässig ansehen und auch auf allen Diensthandys sollte Whatsapp gelöscht werden. Alternativen müssen durch den AG gesucht und gefunden werden.

LG
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#10

Klare Antwort: Nein, das ist nicht zulässig. Suche bei Stress wenn du es nicht machst Hilfe bei deiner Gewerkschaft.
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#11

WhattsApp ist eine bedenkliche Plattform in Sachen Datenschutz. Es sollt vielmehr möglich sein, Beginn und Ende der dienstlichen Tätigkeiten per E-Mail mitzuteilen.
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