09.08.2012, 21:34
Hallo!
In welcher Reihenfolge und in welchem Umfang muss bei Personalangelegenheiten (Einstellung, Höhergruppierung usw.) der Personalrat informiert werden? Muss die Dienststelle schon vorab über die geplante Maßnahme ausführlich informieren (also mit geplanter Eingruppierung und Einstufung) oder genügt es auch noch wenn dem Personalrat der schon fertige, aber noch von keiner der Parteien unterzeichnete Arbeitsvertrag mit den ausführlichen Angaben zum Genehmigen vorgelegt wird?
Danke!
In welcher Reihenfolge und in welchem Umfang muss bei Personalangelegenheiten (Einstellung, Höhergruppierung usw.) der Personalrat informiert werden? Muss die Dienststelle schon vorab über die geplante Maßnahme ausführlich informieren (also mit geplanter Eingruppierung und Einstufung) oder genügt es auch noch wenn dem Personalrat der schon fertige, aber noch von keiner der Parteien unterzeichnete Arbeitsvertrag mit den ausführlichen Angaben zum Genehmigen vorgelegt wird?
Danke!