Mitbestimmung bei Personalangelegenheiten
#1

Hallo!

In welcher Reihenfolge und in welchem Umfang muss bei Personalangelegenheiten (Einstellung, Höhergruppierung usw.) der Personalrat informiert werden? Muss die Dienststelle schon vorab über die geplante Maßnahme ausführlich informieren (also mit geplanter Eingruppierung und Einstufung) oder genügt es auch noch wenn dem Personalrat der schon fertige, aber noch von keiner der Parteien unterzeichnete Arbeitsvertrag mit den ausführlichen Angaben zum Genehmigen vorgelegt wird?

Danke!
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#2

Hallo

1. Ihr werdet nicht informiert, sondern der Dstltr. erbittet die Zustimmung. Das bedeutet er muss im Vorfeld fragen, ob der PersRat was dagegen hat. Es heißt z.B. im PersVG Berlin:
Zitat:§ 79 Mitbestimmung
(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung der Personalvertretung
unterliegt, bedarf sie ihrer vorherigen Zustimmung.
2. Der Dstltr. muss euch so informieren, wie er selbst informiert ist.

Der Pers.Rat ist kein ABNICKGREMIUM!

MfG SB
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