Musterstellenbewertung/beschreibung Gemeinde 21
#1

Hallo zusammen,
vielleicht hat irgendjemand hier eine Idee, wo man ein solches Muster für den Kommunalen Vollzugsdienst (Hipo; Ordnungsamtstätigkeiten) finden kann. Vor ca. 1-2 Jahren gab es einmal einen Prozess, bei dem als Ergebnis heraus kam, dass tariflich beschäftigte Kolleginnen/Kollegen, die einen solchen Job machen, in EG 8 einzugruppieren sind. In unserem Falle wird ein Kollege schon seit ewigen Zeiten mit EG 5 abgespeist. Es kommt da niemals Bewegung rein, wenn man nicht selbst aktiv wird. wir sind dankbar für alle Tipps. MfG: Haegar
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#2

Im angesprochenen Urteil wurde im Einzelfall festgestellt, dass der kommunale Streifendienst (so wie er in diesem Einzelfall organisiert ist) das tarifliche Merkmal der selbstständigen Leistung erfüllt. Daher wurde hier in die kleine EG 9 eingruppiert (BAT-Altfälle mit Bewährungsaufstieg). Heute würde dies eine EG 8 ergeben.

Es kommt sehr genau darauf an, welche Aufgaben an den kommunalen Außendienst übertragen sind, und mit welchen Zeitanteilen diese ausgeübt werden. Eine Eingruppierung in die EG 5 kann hier sogar richtig sein.
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#3

Diese Eingruppierung kann unmöglich korrekt sein, vor allem schon deshalb nicht, wenn ein verbeamtetes Pendant dieses tariflichen Kollegen nach A 8 besoldet wird! Bedingt durch eine großartige Reform jobbt der Tarifler nunmehr alleine in weit über 40 Gemeinden!!! Das Pendant hauptsächlich nur noch im EW-Meldeamt (Bürgerbüro). Entsprechend des Organisationsmodells Gemeinde 21 muss es dafür eine Musterstellenbeschreibung/Bewertung geben. Hat niemand eine Idee, wo wir so etwas herkriegen können? MfG: Haegar
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#4

Hallo,

der Verband der Gemeindevollzugsbeamte Baden-Württemberg e.V. hat aufgrund der Urteile eine Musterstellenbewertung erarbeitet und gibt diese an seine Mitglieder heraus und berät auch seine Mitglieder hinsichtlich eines Höhergruppierungsantrages. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro im Jahr:

www.vollzugsbeamte.de

Anmerkung zum BAG Urteil, die EG 9 kam deshalb raus, weil die Länder (Berlin und Hamburg) bereits Entgeltordnungen haben.
Sobald der VKA Bereich eine entsprechende Entgeltordnung hat, steht auch bei den GVD/KVB die "kleine" EG 9 im Raum.
Das die EG 8 auch auf den VKA Bereich anzuwenden ist, ergibt sich aus dem LAG Urteil in RLP:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayU...60B118E6E4}


Gruß,

Highwayman

Bei Rückfragen:
highwayman10@gmx.de
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