06.06.2018, 12:57
Hallo zusammen,
im Sommer habe ich mein Rechtsreferendariat beendet und möchte mich auf eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung bewerben, die mit der Besoldungsgruppe A 14 LBesG, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt "bzw." Entgeltgruppe 14 TVöD bewertet wird. "Eine individuelle Eingruppierung erfolgt nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen." So steht es in der Ausschreibung.
Trotz umfangreicher Google-Suche und Einblicke in TVöD und LBesG (NRW) verstehe ich nicht, nach welchen Kriterien eine Bezahlung entweder nach E 14 oder A 14 erfolgen soll. Kann mir jemand bitte erklären, was dabei maßgeblich ist?
Denn die Gehälter unterscheiden sich ja doch deutlich (oder liegt hier mein Fehler?):
A 14 LBesG: 4388,51 €
E 14 TVöD: 3967,32 €
(jeweils Grundgehalt)
Ich danke bereits im Voraus für eine Erklärung.
MfG
Herr Sommer
im Sommer habe ich mein Rechtsreferendariat beendet und möchte mich auf eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung bewerben, die mit der Besoldungsgruppe A 14 LBesG, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt "bzw." Entgeltgruppe 14 TVöD bewertet wird. "Eine individuelle Eingruppierung erfolgt nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen." So steht es in der Ausschreibung.
Trotz umfangreicher Google-Suche und Einblicke in TVöD und LBesG (NRW) verstehe ich nicht, nach welchen Kriterien eine Bezahlung entweder nach E 14 oder A 14 erfolgen soll. Kann mir jemand bitte erklären, was dabei maßgeblich ist?
Denn die Gehälter unterscheiden sich ja doch deutlich (oder liegt hier mein Fehler?):
A 14 LBesG: 4388,51 €
E 14 TVöD: 3967,32 €
(jeweils Grundgehalt)
Ich danke bereits im Voraus für eine Erklärung.
MfG
Herr Sommer