Nach welchen Kriterien LandesbesG oder TVöD?
#1

Hallo zusammen,

im Sommer habe ich mein Rechtsreferendariat beendet und möchte mich auf eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung bewerben, die mit der Besoldungsgruppe A 14 LBesG, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt "bzw." Entgeltgruppe 14 TVöD bewertet wird. "Eine individuelle Eingruppierung erfolgt nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen." So steht es in der Ausschreibung.

Trotz umfangreicher Google-Suche und Einblicke in TVöD und LBesG (NRW) verstehe ich nicht, nach welchen Kriterien eine Bezahlung entweder nach E 14 oder A 14 erfolgen soll. Kann mir jemand bitte erklären, was dabei maßgeblich ist?

Denn die Gehälter unterscheiden sich ja doch deutlich (oder liegt hier mein Fehler?):
A 14 LBesG: 4388,51 €
E 14 TVöD:  3967,32 €
(jeweils Grundgehalt)

Ich danke bereits im Voraus für eine Erklärung.

MfG
Herr Sommer
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#2

Ich wollte noch hinzufügen: Ich verstehe, dass der TVöD für Angestellte im öffentlichen Dienst ("Beschäftigte"), das LBesG für Beamte gilt. Aber ich frage mich ja gerade, wonach entschieden wird, ob ich dann direkt verbeamtet oder tatsächlich (als Volljurist?) "nur" angestellt werde.

Danke nochmal im Voraus.
Herr Sommer
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#3

Moin,

das steht im hauswirtschaftlichen Ermessen der Dienststelle/des Arbeitgebers. Für Beamte ist zwingend erforderlich, dass eine freie Planstelle zur Verfügung steht. Die Kriterien kennt nur der jeweilige Dienstherr. Wir nutzen sie zB nur in Arbeitnehmermärkten und meist auch nur dann, wenn Bewerberinnen aus einem Beamtenverhältnis kommen. Zum Vergleich der Besoldung/Vergütung: Das Amt A 13 muss durchlaufen werden, die Eingruppierung in EG 14 erfolgt unmittelbar.

Viele Grüße
1887
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#4

(06.06.2018, 13:34)1887 schrieb:  Moin,

das steht im hauswirtschaftlichen Ermessen der Dienststelle/des Arbeitgebers. Für Beamte ist zwingend erforderlich, dass eine freie Planstelle zur Verfügung steht. Die Kriterien kennt nur der jeweilige Dienstherr. Wir nutzen sie zB nur in Arbeitnehmermärkten und meist auch nur dann, wenn Bewerberinnen aus einem Beamtenverhältnis kommen. Zum Vergleich der Besoldung/Vergütung: Das Amt A 13 muss durchlaufen werden, die Eingruppierung in EG 14 erfolgt unmittelbar.

Viele Grüße
1887

Hallo 1887,

danke für die schnelle Antwort!
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