Kann ein stellvertretender Amtsleiter, der Personal beurteilt, in den Personalrat gewählt werden?
Soweit er lediglich Personal beurteilen und keine weitergehenden Entscheidungsrechte in Personalangelegenheiten hat ist er wählbar. (Ggf. ist zu prüfen ob das anzuwenden Landesrecht abweichende Regelungen trifft.)