OVG NRW zur Wahlanfechtung wegen Fehlern bei Auszählung
#1

OVG Münster: Fehler bei der Auszählung (hier: geschlossene Türen während der Stimmenauszählung) machen eine Wahl nicht ungültig, sofern kein Einfluss auf Sitze/Bürgermeister belegbar ist.

"Um eine Wahl ungültig zu erklären und Neuwahlen anzuordnen, "reicht nach Bundes- und Landesrecht die abstrakte Möglichkeit einer Mandatsverletzung des festgestellten Wahlfehlers nicht aus. Vielmehr muss in jedem Fall ein Einfluss auf die Mandatsverteilung möglich erscheinen."

http://bit.ly/K0rA8i

1. Mai
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers