Persönliche Zulagen §14 TVöD
#1

Hallo an Alle,

Ich habe im letzten Jahr einen Kollegen für eine Langzeiterkrankung vertreten (ca. 11 Monate). Dafür wurden mir seine Aufgaben vorübergehend übertragen und ich habe eine persönliche Zulage §14 erhalten.

In diesem Jahr war der Kollegen ebenfalls 6 Wochen lang krank. Auch für diese Zeit wurden mir die Aufgaben übertragen und ich bekam die Zulagen nach §14.

Nun ist der Kollege erneut für 3 Wochen krank. Die Aufgaben wurde mir auch jetzt übertragen. Allerdings werde ich die Tätigkeit nun keinen ganzen Monat (wie in §14 TVöD geschrieben) ausüben.

Erhalte ich aufgrund der vorangegangenen Übertragungen trotzdem für die 3 Wochen die Zulage?
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#2

Wie Dir im anderen Forum bereits geantwortet wurde,nein.

Wird dieZulage nicht sowieso erst ab dem 3. Monat gezahlt?
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#3

Das mit dem 3. Monat war BAT. Im TvöD/TV-L sind es nun ein Monat.
Soweit es nur ein kurzer Zeitraum zwischen den beiden Übertragenen war könnte es sich anschließen. Zur BAT-Regelung gab es mal eine Entscheidung die bei wenigen Wochen die Zeit fortgesetzt hat. (Auch unabhängig von unschädlichen Unterbrechungen durch Arbeitsunfähigkeit und Urlaub.)
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