Postzustellungsurkunde
#1

Hallo ich habe gesehen dass bei einem Bußgeldbescheid 4,11 Euro an Postzustellungsgebühren genommen werden und im par.107 OwiG steht doch aber drin ... es werden pauschal 3,50 Euro erhoben. Wie sind dann die 4,11 Euro zu rechtfertigen ?
Vlt kann mir das jemand erklären ?
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#2

Hm, der Postzustellungauftrag kostet inkl. Umsatzsteuer 4,11 €.

Aber Du hast Recht, in § 107 OWIG stehen 3,50 €.

Das kann ich auch nicht erklären.
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#3

Welches Landesgesetz findet denn Anwendung? Oder war es ein Verfahren wo das OWiG Anwendung findet?
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#4

Es war ein Verfahren wo das OwiG Anwendung findet bei einem Bußgeldbescheid der auf einen Verstoß im ruhenden Verkehr resultiert. Das vorige Verwarngeld ist nicht bezahlt worden.
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