Prüfungspflicht ja oder nein?
#1

Hallo liebes Forum,

da ich mit meinem Latein am Ende bin, würde ich mich riesig freuen, wenn Ihr mir einmal einen Rat geben könnt.

Es betrifft die Prüfungspflicht (Erste Prüfung / Verwaltungslehrgang I) - ist diese, in meinem Fall, wirklich notwendig oder nicht?

Zu mir: Ich bin Diplom-Sozialpädagogin und Kauffrau im Gesundheitswesen, also eine Quereinsteigerin im ÖD. Seit 2 Jahren (02.2017) arbeite ich als Verwaltungsangestellte. Bislang immer nur befristet und in EG 6 eingruppiert. Zum Zeitpunkt meiner Einstellung war ich 42 Jahre. Nach dem "alten TVöD" war es ja noch so, dass ab dem 40. Lebensjahr die Prüfungspflicht entfällt - zumindest habe ich es so verstanden. Dies hat sich ja mit der neuen EGO (VKA) verändert.

Dennoch gibt es dort einen Passus (§ 13 Nr. 8 Abs. 6), der wie folgt lautet:
Von der Verpflichtung zur Ausbildung und Prüfung kann insoweit abgesehen werden, als die/der Beschäftigte außerhalb des kommunalen Bereiches eine oder mehrere Prüfungen abgelegt hat, die den Prüfungen nach Absatz 2 gleichwertig sind.

Durch mein abgeschlossenes Studium habe ich gemäß der EGO die Voraussetzungen der Zweiten Prüfung erfüllt, könnte also höher eingruppierte Tätigkeitsbereiche ausüben. Da ich aber liebend gern in meinem jetzigen Team bleiben will und für mich auch die EG 6 völlig ok ist, frage ich mich, warum wird mein Studium nicht als gleichwertig mit der Ersten Prüfung anerkannt? Wenn ich doch schon die Voraussetzungen für die Zweite Prüfung erfülle, warum dann nicht auch für die Erste???

Damit ich meine Stelle behalten kann, verlangt mein Arbeitgeber nun das Absolvieren des Verwaltungslehrganges 1 (also die Erste Prüfung). Mache ich dies nicht, ist eine Eingruppierung im ÖD nur bis max. EG 4 möglich und ich verliere meine aktuelle Stelle. Puh.

Gibt es da keine Regelung für so merkwürdige Einzelfälle wie mich?

Zu meiner Berufsausbildung: Den Abschluss zur Kauffrau im Gesundheitswesen habe ich in einer zweijährigen Umschulung erworben.

Weiß jemand Rat?

DANKE schon mal ganz herzlich!

Die Quereinsteigerin :-)
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#2

Wichtig zu wissen wäre wo du aktuell tätig bist. Denn solltest du im beispielweise im Krankenhaus arbeiten gilt folgendes:

7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
(1) bis (4) [nicht besetzt]
(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) bis c) [nicht besetzt]
d) die in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versor-gungs-, Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind.
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