Private Handys während der PR-Sitzung
#1

Hallo zusammen,

unser PR möchte nach den Wahlen im Frühjahr die bisherige Geschäftsordnung (GO) ändern. Unter dem Punkt Datenschutz ist im Entwurf folgender Satz enthalten "Private mobile Endgeräte sind während der Sitzung auszuschalten". Ist das rechtlich zulässig (Stichwort: informelle Selbstbestimmung)? Mir ist bewusst, dass es den Sitzungsablauf stören kann, wenn aus privaten Gründen das Handy betätigt wird und so etwas auch nicht besonders höflich gegenüber dem Gremium ist. Gleichwohl denke ich doch, dass es völlig ausreicht, wenn die Handys auf lautlos stehen.

Gibt es hierzu Erfahrungen/Meinungen?

Zur Ergänzung: ich arbeite im öffentlichen Dienst, kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg.

Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldungen.
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#2

Was hat es mit informeller Selbstbestimmung zu tun?

Ich würde dazu neigen eine solche Regelung in der Geschäftsordnung für zulässig zu halten. Allerdings wird ein Verstoß gegen die Regelung keinen Ausschluss aus der Sitzung begründen können.
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#3

Da die Sitzungen des PR nicht öffentlich sind und Smartphones für viele Dinge nutzbar wären, haben wir auch die Regelung im PR getroffen, dass Smartphones ( ausser dienstliche ) auf "leise" zu stellen sind und nicht bentutzt werden dürfen. Das gehört zur Sitzungsordnung, also durchaus möglich.
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#4

Dient diese Regelung nun dazu, Störungen durch klingelnde (oder auch vibrierende?) Mobilgeräte zu vermeiden oder zu verhindern, dass über die Mobilgeräte der Sitzungsverlauf aufgezeichnet werden kann? Der Zweck der Regelung sollte schon klar dargestellt werden.

Es stellt sich allerdings die Frage, inwiefern die Geschäftsordnung des Personalrats der Dienstordnung/Hausordnung des Dienstherrn widersprechen darf. Ist die Nutzung privater Mobilgeräte in der Dienstordnung nicht untersagt, besteht meiner Meinung nach keine Verpflichtung des Personalratsmitglieds, in den Diensträumen und während der Dienstzeit sein mobiles Endgerät auszuschalten oder nicht zu nutzen ... selbst wenn er in seiner Tätigkeit als Personalrat unterwegs ist. Und der Personalrat hat mit Sicherheit keinerlei Befugnis, den 'ausgeschalteten' oder 'lautlosen' Zustand der Mobilgeräte zu kontrollieren.

Allerdings sehe ich durchaus ein Recht beim Personalrat, andauernde Störungen des Sitzungsablaufs zu unterbinden ... im Zweifel durch Ausschluss eines nicht einsichtigen Mitglieds von der Personalratssitzung.

Mir drängt sich aber gerade die Frage gerade zu auf, wie der betreffende Personalrat sich zu einem Nutzungsverbot privater Mobilgeräte während der Dienstzeit positionieren würde, wenn dieses in die Dienstordnung der Behörde aufgenommen werden sollte. Da sehe ICH nämlich tatsächlich Handlungsbedarf. Wink
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