Reisezeit gleich Arbeitszeit?
#1

Hallo,

ich bin als Erzieherin in einer sächsischen KITA tätig. Nun hat mich die KITA-Leitung zur Weiterbildungsmaßnahme geschickt, welche jeweils einmal in der Woche für insgesamt ein Jahr in Dresden stattfindet. Dafür bin ich von morgens 6:45 Uhr bis 17:30 Uhr jeweils unterwegs. Bisher hat sich meine Chefin noch nicht dazu geäußert.
Kann ich mir die Reisezeit, was also zwingend mit der Weiterbildung zusammenhängt, als Dienstzeit angerechnet werden? Wenn ja, welche §§ wären hier einschlägig? Und wie bin ich hierbei versichert?
Zitieren
#2

Im Prinzip müßten sie Dir die Reisezeit gewähren, also die ch Arbeitszeit setzen, da die Weiterbildung beruflichen Zwecken dient. Ferner wäre zu prüfen, ob Dir nicht weitergehende Leistungen nach dem maßgeblichen Reisekostengesetz zustehen. Man versucht hier gerne die Leute über den Tisch zu ziehen. Ich habe es schon öfters erlebt, dass den Personalräten bei mehrtägigen Fortbildungen lediglich die Regelarbeitszeit gewährt wurde, nicht aber die komplette Reisezeit. Ebenso erhielten Azubis, die zur Berufsschule etc. mußten, nur 70 % der regulären Sätze, was auch irgendwie zum Himmel schreit. Ein Kollege aus dem technischen Bereich mußte sogar privat Urlaub nehmen, um an einer Messe teilnehmen zu können. HaHa, es hieß, das wäre ja sein eigenes Vergnügen. Dem hat man nur eine Zeitgutschrift von einem Arbeitstag zugestanden; die Reisedauer war sein "Vergnügen". Das ist öffentlicher Dienst live! Paß auf, ich würde Dir empfehlen, Dich an die Personalvertretung zu wenden. Die sollen mal prüfen, wie das nach dem Resiekostengesetz zu handhaben ist bei Euch. Das kann in jedem Bundesland etwas anders sein. Herzliche Grüßen aus NRW: Obiwahn-Kinobi
Zitieren
#3

Moin,

die Regelung findet sich in § 6 Abs. 9.1 TVöD:

Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am aus-wärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde. Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v.H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet. Der besonderen Situation von Teilzeitbeschäftigten ist Rechnung zu tragen. Soweit Einrichtungen in privater Rechtsform oder andere Arbeitgeber nach eigenen Grundsätzen verfahren, sind diese abweichend von den Sätzen 1 bis 4 maßgebend.

Ergänzt wird die tarifliche Regelung insbesondere für Teilzeitbeschäftigte in Dienstvereinbarungen. Ich würde dazu nicht die Chefin, sondern die Personalabteilung fragen.

Viele Grüße
Hain
Zitieren
#4

Genial, nur ist das immer so eine Sache. Es mag ja sein, dass es da Ansprüche gibt, nur, wenn Du einen selbstherrlichen Vortänzer hast, kannste Dir die in die Haare schmieren. Die Dienstreise wird faktisch als "Vergnügen" angsehen bei vielen Dienststellen. Logisch, man fährt quasi zu Dienstzwecken auf eine Messe. Selbst, unter Wegfall von Fahrtkostenübernahme durch den AG, ist das ja so gut wie Urlaub. Weshalb sollten die Bediensteten denn dafür nicht ihren eigenen Erholungsurlaub eincashen? HaHa, so wird das gesehen, Leute. Vielleicht etwas drastisch karrikiert, aber so ist es. Bei Personalabteilungen ist es mittlerweile zum Volkssport geworden, den Kolleginnen/Kollegen prinzipiell alles abzulehnen. Leider Gottes muss ich sagen, sind die Gewerkschaften hier auch wenig hilfreich. Gerade von denen würde ich mir wünschen, dass sie in diesen Punkten den Druck auf die öffentlichen Arbeitgeber wesentlich erhöhen würden. Für die hat jegliches Fehlverhalten doch nie Konsequenzen. Man pokert einfach darauf, dass das Personal resigniert. Ich wünsche Dir trotzdem, dass sich die Sache in Deinem Sinne lösen lässt. Mit kollegialem Gruß: Obiwahn-Kinobi
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Arbeitszeit bei Dienstreise
- Arbeitszeit
- Entgeltgruppen in allen Bundesländern gleich?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers