Stellenbewertung, ab wann muss AG Höhergruppierung zahlen
#1

Hallo,

ich bin in der Entgeltgruppe 8, Stufe 4 zurzeit eingruppiert. Aufgrund von Elternzeit habe ich leider vergessen einen Antrag auf Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung bis zum 31.12.17 zu stellen, um in die Entgeltgruppe 9a zu gelangen. Mittlerweile wurde meine Stelle von einem externen Unternehmen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass meine Stelle mit der 9a bewertet wird. Das Ergebnis ist am 06.09.18 in meiner Verwaltung eingegangen. Da ich damals den Antrag nicht gestellt habe, ist mir bewusst, dass ich für die Vergangenheit nichts nachfordern kann. Zählt die Höhergruppierung nun ab Tag der Zustellung des Überprüfungsergebnisses oder darf mein AG die Höhergruppierung später vornehmen?

Vielen Dank
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#2

Von wann bis wann war die Elternzeit?`

Wenn sich die Tätigkeit nicht geändert hast bleibst du ggf. dauerhaft in der E8.
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#3

Ich hatte vom 01.02.17 bis 31.01.18 Elternzeit. Mir ging es nur darum, dass ich den Antrag verpasst haben, da ich aufgrund der Elternzeit nicht daran gedacht habe.
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#4

Wenn es schon 1.1.2017 gewesen wäre hätte der Antrag ggf. noch gestellt werden können.
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#5

Entschuldigung, dass ich jetzt erst antworte. Ich habe den Antrag schlichtweg vergessen zu stellen, auch aufgrund der Elternzeit. Mir ging es nur darum, muss der AG ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Stellenbewertung das höhere Gehalt der EG 9a zahlen oder hätte ich schon Anspruch ab dem 01.01.2018? Die Arbeiten führe ich in der Form schon seit 9 Jahren aus.
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#6

Gibt es bei euch im Haus keine Richtlinien zur Stellenbewertung?
Frag doch einfach mal bei eurem Personalrat nach.
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#7

Wenn sich die Tätigkeit seit dem 1.1.2017 nicht geändert hat und damals die E8 korrekt war besteht kein Anspruch auf Höhergruppierung. Wenn sich die Tätigkeit geändert hat besteht Anspruch ab dem Zeitpunkt der Änderung der Tätigkeit. Dabei greift aber hinsichtlich der Zahlung ggf. die tarifliche Ausschlussfrist (maximal 6 Monate rückwirkend, diese wird durch eine qualifizierte Forderung unterbrochen.).
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