Stufenzuordnung bei Höhergruppierung nach langjähriger Berufserfahrung
#1

Ich dachte die Vergütung lt. TVÖD wäre leistungsorientiert und zeitgerecht, doch falls die Eingruppierung in folgendem Fall richtig vorgenommen wurde sehe ich das "ein wenig" anders!!

Also: seit 01.01.2006 Tätigkeit der Entgeltgruppe 9 TVÖD, jedoch wegen der fehlenden Prüfung des AL II wurde keine entsprechende Eingruppierung vorgenommen.
Die Überleitung aus dem BAT (VG VIb) erfolgte zum 01.01.2006 in E 6 Stufe 4 zzgl. einer persönlichen Zulage gem. § 14 TVöD zu E 9 Stufe 2. Soweit verstehe ich das noch aber jetzt:
wegen Vollendung des 40. Lj. erfolgte ab 01.08.2011 die Höhergruppierung in E 9 Stufe 2!!?
Ich verstehe nicht wie das richtig sein kann! Die Kollegin ist bereits seit 01.07.2005 auf der gleichen Stelle und verdient immer noch das Gleiche.
Besonders hart ist, dass sie die neuen Kollegen/innen einarbeitet, die allerdings ab Beginn mind. eine Stufe mehr (also E-Gruppe 9 Stuffe 3) erhalten.

Wurde die Kollegin in die richtige Stufe eingruppiert, trotz der über 7-jährigen Berufserfahrung?
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