29.05.2018, 15:51
Hallo zusammen,
folgender Fall (sinngemäß) wurde in diesem Jahr in RLP (Abschlussprüfung VFA) geschrieben:
"... Eine Mitarbeiterin wird nach Abschluss ihrer Ausbildung am 19.06.07 in ein festes Arbeitsverhältnis bei der Stadt X übernommen und in die EG 6 eingruppiert. Vom 19.06.12 bis 25.09.12 befindet sie sich in Mutterschutz, vom 26.09.12 bis 25.02.18 in Elternzeit und anschließendem Sonderurlaub. Am 26.02.18 kehrt sie an ihren Arbeitsplatz zurück.
Aufgabe 1:
Wie wirkt sich der Mutterschutz auf die Stufenlaufzeit der Mitarbeiterin aus? (3 Punkte)
Wie wirkt sich die Elternzeit und der anschließende Sonderurlaub auf die Stufenlaufzeit aus? (25 Punkte)
Aufgabe 2:
Welcher Stufe ist die Mitarbeiterin am 26.02.18 zuzuordnen, wie wirken sich der Mutterschutz sowie die Elternzeit und der anschließende Sonderurlaub auf ihre bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit aus und wann erreicht sie die nächste Stufe? (22 Punkte)
..."
Hat jemand eine Idee, wie man den Fall hätte lösen müssen?
Ich bin zum Ergebnis gekommen, dass eine schädliche Unterbrechung wegen der über 5-jährigen Elternzeit gem. §17 Abs.3 S.3 TVöD vorliegt. In unserer Klasse hat aber irgendwie jeder etwas anderes geschrieben.
Vielen Dank und Liebe Grüße!
folgender Fall (sinngemäß) wurde in diesem Jahr in RLP (Abschlussprüfung VFA) geschrieben:
"... Eine Mitarbeiterin wird nach Abschluss ihrer Ausbildung am 19.06.07 in ein festes Arbeitsverhältnis bei der Stadt X übernommen und in die EG 6 eingruppiert. Vom 19.06.12 bis 25.09.12 befindet sie sich in Mutterschutz, vom 26.09.12 bis 25.02.18 in Elternzeit und anschließendem Sonderurlaub. Am 26.02.18 kehrt sie an ihren Arbeitsplatz zurück.
Aufgabe 1:
Wie wirkt sich der Mutterschutz auf die Stufenlaufzeit der Mitarbeiterin aus? (3 Punkte)
Wie wirkt sich die Elternzeit und der anschließende Sonderurlaub auf die Stufenlaufzeit aus? (25 Punkte)
Aufgabe 2:
Welcher Stufe ist die Mitarbeiterin am 26.02.18 zuzuordnen, wie wirken sich der Mutterschutz sowie die Elternzeit und der anschließende Sonderurlaub auf ihre bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit aus und wann erreicht sie die nächste Stufe? (22 Punkte)
..."
Hat jemand eine Idee, wie man den Fall hätte lösen müssen?
Ich bin zum Ergebnis gekommen, dass eine schädliche Unterbrechung wegen der über 5-jährigen Elternzeit gem. §17 Abs.3 S.3 TVöD vorliegt. In unserer Klasse hat aber irgendwie jeder etwas anderes geschrieben.
Vielen Dank und Liebe Grüße!