Nebenbeschäftigung nur anzeigen oder Genehmigung erforderlich?
#1

Hallo zusammen,
ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag TV-H (ähnlich TV-L).
Ich gehe einer Nebenbeschäftigung als Sachverständiger nach.
Meiner Recherche nach, bin ich nur verpflichtet meinem Arbeitgeber die Nebenbeschäftigung anzuzeigen.
Mein Arbeitgeber ist das Land Hessen. Dieser meint, ich müsse einen Antrag auf Genehmigung der Nebentätigkeit stellen. In diesem Rahmen wollte er auch umfangreiche Informationen über meine Nebentätigkeit insbesondere auch wie viel ich verdiene.
Die Nebentätigkeit nimmt etwa 10 Stunden pro Monat in Anspruch.
Dies habe ich auch angegeben.
Jetzt hat mir mein Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigt und mich aufgefordert eine Liste zu führen, wann ich für wen mit welchem Zeitaufwand tätig bin.
Frage: Laut Gesetz bin ich nur verpflichtet meine Nebentätigkeit anzuzeigen. Soll ich den ganzen Kram mit einer erneuten Genehmigung und dem Listen führen einfach verweigern? Hat der Arbeitgeber da tatsächlich einen Anspruch darauf? Vielen Dank für eure Hilfe
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#2

Der TV-H unterscheidet sich tatsächlich vom TV-L. Im TV-H ist eine sinngemäße Anwendung der beamtenrechtlichen Regelungen vorgesehen. Damit auch eine Genehmigung und nicht nur Anzeige mit der Möglichkeit der Untersagung. Wenn man es untersagt die nötige Genehmigung zu beantragen kann dies zur Abmahnung und schließlich zur Kündigung führen.

Die Kenntnis der Auftraggeber kann durchaus nötig sein um zu prüfen ob die Tätigkeit mit den Interessen des Arbeitgebers kollidiert. Welche der geforderten Informationen tatsächlich verlangt werden dürfen erfordert eine vertiefte Prüfung. Dabei spielt es ggf. auch eine Rolle was deine Aufgabe ist etc.
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