Tischlermeister Lohneingruppierung
#1

Hallo zusammen,

kurze Info über mich: 
Ich bin 41 Jahre und arbeite im Öffentlichen Dienst in einer WfBM. Ich habe 14 Geistig Behinderte Menschen.
Details:
Nun habe Ich vor mich Beruflich weiterzubilden. Und zwar möchte Ich meinen Tischlermeister machen. Zur Zeit bin Ich TVÖD S7 Gruppe 5 die ändert sich ab dem 1.10.2020 auf Stufe 6. 
 
Meine Frage ist:
Es war bis in den letzten Jahren so das wenn man seinen Meister hatte automatisch in S8b gestuft wurde. Nun hatte Ich ein Gespräch mit meiner Werkstattleiterin die mir aber mitgeteilt hat. Das wenn meine Tätigkeit als Meisterstelle ausgeschrieben wäre dann könnte Sie mich auch nach Bestandener Prüfung sofort in S8b eingruppieren. Da meine Tätigkeit in einer Montage u. Verpackungsgruppe ist bestände da leider keine Möglichkeit. Sollte Ich z.B in der Tischlerei kommen die auf eine Meisterstelle ausgeschrieben ist wäre dieses kein Problem. Aber dort wird die nächsten Jahre definitiv leider nichts frei. Und somit wäre es schade das man den Titel hat aber leider nicht dafür belohnt wird. Mir ist natürlich klar das es irgendwann wohl mal klappen kann.
Aber ist dieses so richtig was Sie mir da gesagt hat oder ist doch weiterhin so Meister im Tischler Handwerk machen und man wird in S8b Höhergruppiert???

Was wisst Ihr so dazu?
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#2

Guten Abend Gast,

gerne möchte ich zu deiner Frage eine Antwort liefern. Eine Gewähr auf Richtigkeit gebe ich nicht, aber in der Praxis wird das so in unserer Verwaltung umgesetzt:

Eine bestandene Meisterprüfung allein rechtfertigt keine Höhergruppierung von S7 nach S8b. Es kommt auf die Tätigkeiten an, die in der Arbeitsplatzbeschreibung festgeschrieben sind. Diese bilden ja die Grundlage für die Eingruppierung. Das bedeutet du könntest einen akademischen Abschluss haben und würdest trotzdem nur in der S7 sein, wenn deine Stelle nicht anderes bewertet ist.

Es besteht, wie deine Chefin sagt, die Möglichkeit, sich auf eine (interne) Stelle zu bewerben, die mit S8b oder höher bewertet ist.
Hättest du eine nette Chefin, könnte deine Stelle auch etwas „aufgepimpt“ werden, also neue höherwertigere Tätigkeiten mit anschließender Neubewertung deiner jetzigen Stelle, bei der Ende die S8b raus kommt ... ist aber oft die Ausnahme.

Einen schönen Abend noch.

MfG aus Thüringen
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#3

Es ist zutreffend, dass es auch entsprechende Tätigkeiten Bedarf. Alleine eine entsprechende Qualifikartion zu haben reicht nicht aus. Das war grundsätzlich schon immer so gewesen. Wenn die Praxis früher anders war folgt daraus kein Anspruch für heute.
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