27.06.2014, 22:52
Können Sie mir bitte weiterhelfen?
Gibt es im Öffentlichen Dienst für Angestellte etwas Vergleichbares wie ein Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsverbot in der Wirtschaft für Arbeitnehmer?
Darf ein kommunaler Angestellter in seiner Freizeit unentgeltlich für/in kommunale Einrichtungen anderer Städte tätig sein? Die jeweils einmaligen Einsätze sind mit relativ starker öffentlicher Wahrnehmung durch Presseartikel etc. verbunden. Es besteht Bezug zum eigenen Arbeitsfeld, da es sich um die gleichen Einrichtungen handelt.
Für Ihre Meinungen wäre ich Ihnen dankbar.
Gibt es im Öffentlichen Dienst für Angestellte etwas Vergleichbares wie ein Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsverbot in der Wirtschaft für Arbeitnehmer?
Darf ein kommunaler Angestellter in seiner Freizeit unentgeltlich für/in kommunale Einrichtungen anderer Städte tätig sein? Die jeweils einmaligen Einsätze sind mit relativ starker öffentlicher Wahrnehmung durch Presseartikel etc. verbunden. Es besteht Bezug zum eigenen Arbeitsfeld, da es sich um die gleichen Einrichtungen handelt.
Für Ihre Meinungen wäre ich Ihnen dankbar.