Unterschied Hard und Soft Skills!?
#1

Hallo zusammen,

ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst muss sich doch an den formulierten Erwartungen in einer Stellenanzeige halten!? D. h., er kann nicht jemanden ausschließen, der zwar alle Muss-Kriterien erfüllt, aber die Soll-Kriterien nicht erfüllt, oder!?

Ich meine, ich hätte mal irgendwo ähnliches gelesen (Urteil eines LAG oder des BAGs), dass der Arbeitgeber sich an die Wortwahl in der Anzeige irgendwie messen lassen muss oder so ähnlich.

Sagt euch das was?

Dankeschön.

Liebe Grüße
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#2

Zu unterscheiden ist zwischen schwerbehinderten Bewerbern (diese müssen ggf. bei Erfüllung aller Muss-Kriterien eingeladen werden) und weiteren Bewerbern. Der Arbeitgeber muss nicht alle Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen. Er kann sich auf der Basis der Bewerbungen (bei internen Ausschreibungen ggf. auch Aktenlage) die besten Bewerber aussuchen.
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