Urlaub abgelten
#1

Hallo, ich arbeite seit 1992 im ÖD einer großen Kreisstadt unbefristet. Im Jahr 2014 erkrankte ich und konnte meinen Urlaub aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen. Resturlaub 10 Tage. Nun bin ich wieder seit Mai 2015 nach einem Herzinfarkt und anschließender 4-fach Bypass-OP noch nicht arbeitsfähig. Meine Frage: Kann ich diese Resturlaubstage in finanzieller Hinsicht geltend machen? Eine Arbeitsaufnahme steht noch nicht in gesicherter Aussicht.
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#2

Hast du ein Problem wegen den Urlaubstagen. Werde doch lieber gesund.
Nach Urteil des BAG verfällt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach dem Ende des Urlaubjahres, also am 31.3. des zweiten auf das jeweilige Urlaubjahr folgenden Jahres.
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#3

Ist eine blöde Geschichte. Als Tarifler verlierst Du quasi den Urlaubsanspruch auf die Urlaubstage nach Tarifrecht, nicht aber den nach dem generellen Arbeitsrecht zugebilligten. Deadline für Tarifler ist prinzipiell der 31. März, so wie es in der vorherigen Antwort drin steht. Bei Beamten sieht die Welt etwas anders aus. Da ist eine Zeitverschiebung bis zum September drin. Sehr unwahrscheinlich jedoch wird sein, den Urlaubsanspruch eincashen zu können. Das machen die in der Regel nie. Ich würde den einfach, nach "Gesundschreibung" dranhängen und es ganz locker angehen danach mit Wiedereingliederung. Gute Besserung:-) Catwizel
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