Urlaubsanspruch Teilzeit
#1

Hallo zusammen!

Vor kurzem habe ich angefangen im öffentlichen Dienst zu arbeiten, ich teile mir die Stelle mit einer Kollegin. Wir arbeiten je eine Woche Vollzeit und haben 1 Woche frei, jedoch fängt unsere Woche nicht montags an. Jede ist in ihrer Schicht je 3 Tage die Woche am Arbeitsplatz, wobei an dem Tag, wo gewechselt wird diejenige, die ihren Dienst beendet, lediglich 3 Stunden da ist.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausdrücken können?!Icon_lol

Als Vollzeitkraft stünden mir 29 Urlaubstage zu. Ich kann nicht einfach halbieren, da ich beispielsweise für 14 Tage Urlaub 6 Tage Urlaub einreichen muss...

Kann mir bitte jemand behilflich sein bei der Berechnung meines Urlaubanspruches?

Vielen Dank! Icon_cheesygrin
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#2

Hallo!

Wenn man davon ausgeht, dass Ihr eine 5 Tage-Woche habt und für Euch der TVÖD bzw. der TVL gilt und wie Du sagst Ihr 3 Tage die Woche arbeiten müsst, dann stehen Euch 17 Tage Jahresurlaub zu.

29 Urlaubstage für 5 Arbeitstage entsprechen 17,4 Urlaubstagen für 3 Arbeitstage.
17,4 werden auf 17 abgerundet.

Wie sehen das die anderen?

Gruß
Auenlandbewohnerin
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#3

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
(13.05.2011, 23:44)Strassenbahner schrieb:  Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Somit kann die Rechnung nicht richtig sein. Das BUrlG sieht keine Reduzierung wegen Teilzeit vor. Hier sollte der örtl. PR konsultiert werden, Da hier eine Regelung nach TV angewendet wird. Aber weniger als 24 Werktage ist nicht drin!
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#4

Die 24 Werktage beziehen sich aber auf eine 6 Tage-Woche, so daß sich 4 Wochen im Jahr Urlaub ergeben. Die 6-Tage-Woche hat der OP aber nicht.

Die Rechnung von Auenlandbewohnerin müßte stimmen, da der OP damit genau so viele Wochen frei hat wie die Vollzeitbeschäftigten.
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