Verbeamtung nach AII
#1

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass man sich nach erfolgreich abgeschlossenem AII mit mindestens 11 Punkten und anschließender dreijähriger Berufserfahrung in Niedersachsen verbeamten lassen kann. Grundlage sei eine Entscheidung des Landespersonalausschusses, wenn ich das richtig mitbekommen habe.

Google hat mir nicht geholfen, ich hätte gern etwas Schriftliches dazu, wo man diese Entscheidung genau nachlesen kann.

Kann mir jemand helfen?
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#2

Frag doch einfach bei deinem Personalreferat nach. Die werden dir sagen wie die Voraussetzungen bei dir in der Behörde ist. Ergänzend kannst du auch noch den Personalrat fragen.
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#3

Wenn das so einfach wäre, hätte ich längst gefragt.. Aber in den hier zuständigen Abteilungen weiß niemand etwas von dieser Möglichkeit. Wir sind eine sehr kleine Gemeinde mit nur 30 Mitarbeitern.
Deshalb hätte ich gern etwas Handfestes zur Vorlage.
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#4

(13.08.2018, 14:14)Gast schrieb:  Wenn das so einfach wäre, hätte ich längst gefragt.. Aber in den hier zuständigen Abteilungen weiß niemand etwas von dieser Möglichkeit. Wir sind eine sehr kleine Gemeinde mit nur 30 Mitarbeitern.
Deshalb hätte ich gern etwas Handfestes zur Vorlage.
Moin,

Mit dem A II besteht unabhängig vom Abschluss keine automatische Laufbahnbefähigung zur LG 2, 1. Einstiegsamt (dazu reicht ein kurzer Blick in das NBG und die NLVO).

Über die Qualifikation als anderer Bewerber entscheidet der Landespersonalausschuss wenn ihm ein Antrag nach § 17 NBG vorgelegt wird.

Grüße
1887
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#5

Hier findet sich ja einiges an Erläuterung.
https://www.mi.niedersachsen.de/themen/o...95025.html

Wobei zentral bleibt der Wille deines Arbeitgebers.
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#6

20.09, vielen Dank!!
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