Vergleich der Entgeltgruppen zu den jeweiligen Besoldungen
#1

Servus Zusammen, 

mich beschäftigt seit längerem ab und an eine tarifrechtliche Frage...

Ich selbst bin bei einer Kommune beschäftigt und bei uns sind Stellen, die z.B. bei Beamten nach BesO A11 bewertet sind, für Tarifbeschäftigte der E10 TvöD VkA zugeordnet.

Bei Bekannten von mir, welche bei Landesbehörden beschäftigt sind (TV-L, Bundesland NRW) sind selbige A11er Stellen der E11 TV-L zugeordnet. 

Kann vielleicht hier jemand Licht in den dunklen Tarifjungle bringen?  Icon_razz  Lieben Dank für mögliche Infos
 
Besten Gruß Oliver
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#2

Insbesondere das im kommunalen Bereich verwendete System der Dienstpostenbewertung (meist nach KGSt-Modell) unterscheidet sich deutlich von den Eingruppierungsregeln im Bereich TVöD. Insgesamt muss man sich davon frei machen, dass E10 und A10 direkt etwas miteinander zu tun haben.
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#3

Ok danke erstmal. Ich weiss, dass es grundsätzlich nicht vergleichbar ist. Jedoch wundert es mich doch sehr, dass der Gesetzgeber, bzw. die Tarifparteien hier nicht einheitlich vorgegangen sind. Es kann ja nicht sein, dass der Angestellte vom Grundsatz her für die selbe Tätigkeit im Bereich einer A11 eine E10 oder E11 bekommt. Und das nur, weil der Dienstherr/AG eine Kommune ist und nicht ein Land. Der Unterschied zw. E10 und E11 ist ja nicht ganz unerheblich, zumal durch den Tarifabschluss vor einigen Tagen der TV-L den TvöD VkA bis auf wenige Euros eingeholt hat. Die Materie ist mir eindeutig zu hoch Big Grin Mein Arbeitsbereich, welcher bei der Kommune bei E10 eingestuft ist, wird beim Land NRW mit E11 abgegolten Wink

Besten Dank!
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#4

Wenn es um den Vergleich der Eingruppierungen TVöD (VKA) zu TV-L geht.

In den meisten Fällen basieren die Unterschiede aus verschiedenen übertragenen Aufgaben bzw. deren Zeitanteile. Daneben kann das damit verbundene Maß an Verantwortung ein anderes sein.

Ansonsten kann sich einer der Arbeitgeber in der Eingruppierung irren.

Bereiche wo der TV-L strukturell besser ist gibt es aber weitgehend nicht. Ohne Angabe des genauen Abschnittes und Fallgruppe in der Entgeltordnung die Anwendung findet lässt es sich aber nicht verlässlich einschätzen.
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#5

In der Entgeltordnung gibt es einen Vergleich im "Unterstellungsverhältnis". Dort wird verglichen. Grundsätzlich hast du aber hier zwei unterschiedliche Bewertungsgrundlagen. Daher denke ich einmal, dass es offiziell keinen Vergleich gibt.
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#6

Damit meine ich natürlich keinen offiziellen Vergleich bei den "Bewertungen".
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