Verjährungsfrist
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Hallo Leute...bin neu hier, also bitte nehmt mir etwaige "Fehler" nicht übel Icon_redface

Ich hätte da mal ne Frage in Sachen Vollstreckungsverjährung..es geht um eine Owi im fließenden Verkehr..Verjährung würde eigentlich am 04.02.2017 eintreten (Erzwingungshaft wurde beantragt - soweit alles schon durchlaufen)..am 23.06.2015 wurde eine Ratenzahlung bewilligt (1. Rate am 01.07.2015 fällig). Die Rate wurde nicht bezahlt...somit hat ja die Vollstreckungsverjährung für diese 8 Tage "geruht", oder seh ich das falsch?!

Dann müsste ich jetzt also diese 8 Tage auf den 04.02 2017 anrechnen und die "neue" Vollstreckungsverjährung ist dann der 12.02.2017!?

Ich frag mich warum das Gericht das nicht selber rechnen kann Icon_rolleyes

LG und schonmal Danke für eure Antworten
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