Zustimmung PR
#1

Hallo!

Wie sollte sich der Personalrat hinsichtlich seiner Zustimmung verhalten, wenn er sich nicht sicher ist ob die Höhergruppierung einer Person tarifrechtlich korrekt ist? Es handelt sich bei uns um einen Wechsel von E9 in E10 aufgrund der neuen Entgeltordnung, aber die Grenzen sind so fließend das sich der PR nicht sicher ist was die richtige Eingruppierung darstellt (und die PV wohl auch nicht).

Die Gewerkschaft hat sich gegenüber der Dienststelle mehrfach dafür eingesetzt und auf die höherwertigen Tätigkeiten der Beschäftigten verwiesen, hat aber noch keine positive Antwort und wartet ab. Die Personalverwaltung würde die Höhergruppierung jetzt wohl vollziehen, verweist aber auf Art. 75 BayPVG und weist darauf hin, dass sie die Höhergruppierung "ohne die Vorlage der PR-Zustimmung nicht vollziehen kann".

Kann die Personalverwaltung überhaupt eine Abschrift der PR-Genehmigung verlangen und davon ihr Vorgehen abhängig machen?

Danke!
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#2

Zustimmen natürlich! Im Zweifel immer für die Kolleginnen/Kollegen entscheiden! Oft ist es andersrum und man kommt mit den Scherenschleifern keinen Millimeter weiter. Glück auf:-) Peter Pan
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#3

135,
peter pan hat natürlich recht! 135
Bezüglich eurer Zustimmung hat die Personalstelle nur bedingt recht. Die PRstelle bittet um eure Zustimmung für eine Maßnahme. wenn ihr innerhalb von 18 Tagen nicht reagiert, dann ist die Zustimmung auch so erteilt...
Ihr solltet aber euren Kolleg/innen signalisieren, dass ihr zu deren Wohl handelt. Und da gehören Höhergrppierungen dazu.
Gruß pumukel
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#4

Danke, dann werden wir das machen. Der Kollege wird sich freuen, allerdings wurde uns schon vorab seitens der PV wegen dieser möglichen Höhergruppierung eine andere volle Stelle gestrichen, die zur Neubesetzung vorgesehen war.
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#5

... lasst euch nicht verar...
jemand der höhergruppiert wird macht höherwertige Arbeit und nicht Arbeit für zwei O030
Da muss eurer PV schon was anderes einfallen. Bleibt da dran - immer mehr Arbeit auf immer weniger Köpfe verteilt führt unweigerlich zu Krankheit, was wiederum bedeutet, die Arbeit wird auf noch weniger Köpfe verteilt. Diesen Teufelskreis kann man nur mit einer vernünftigen Personalpolitik durchbrechen, die nicht von Sparzwängen geleitet wird.
Gruß Pumukel
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#6

Stimme Dir in allen Punkten zu, es ist eine Sauerei und nicht das erste mal. Für jede Höhergruppierung wird von der PV eine andere Stelle geopfert oder niedriger angesetzt, quasi als Strafe für den PR (und die Direktion).

Aber was genau soll man tun? Alles Gerede und Diskussion hat nix geholfen. Die Direktion schimpft, sagt aber sie ist machtlos. Die Gewerkschaft spricht von einer "Gutsherrenart" der PV und sagt dasselbe wie Du, Pumukel. Im Endeffekt müssen wir uns doch für die gerechte Bezahlung der schon bei uns arbeitenden Beschäftigten entscheiden.

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#7

was seid ihr für eine Einrichtung, dass eine PV (das ist??) die Direktion und den PR bestrafen kann/will/darf???
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#8

hmmm, im Moment bin ich bissel überfordert. Letzlich ist es doch eine organisatorische Maßnahme, wenn eine Stelle gestrichen wird. Ich wüsste nicht, wie der PR das verhindern kann, wenn die Dienststelle das unbedingt will und nicht zugänglich ist.
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#9

... also gut - wenn die Dienststelle eine Stelle streicht, dann muss sie auch sagen können welche Arbeiten wegfallen.
Ansonsten sehe ich hier schon Möglichkeiten (Gesundheitsschutz) auch als PR tätig zu werden. Aber noch wichtiger wäre mir die Personalverantwortlichen bei ihrer Fürsorgepflicht zu packen. Und da gehört auch dazu systematische Überforderung zu verhindern.
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#10

Von systematischer Überforderung hat der Threaderöffner aber bisher gar nicht gesprochen, dies wurde in den Sachverhalt hereininterpretiert. Grundsätzlich sind wir uns doch einig, dass -wenn eine Stelle nicht mehr benötigt wird- diese auch gestrichen werden kann?! Und lt. Text oben wurde die Stelle bereits gestrichen, also unabhängig von der Höhergruppierung.
Ich finde es gut, dass der PR sich Gedanken macht. Letztlich würde ich als PR hier aber auch zustimmen, zumal es keine gegensprechende Norm / Rechtsprechung gibt!?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#11

Die genannte Stelle wurde ausdrücklich wegen der beschriebenen Höhergruppierung gestrichen. Wir bekamen die Nachricht WÄHREND der Vorstellungsgespräche dafür und mussten dem "Sieger" anschließend mitteilen, dass seine Stelle gerade gestrichen wurde.

Der fragliche Kollege mit der Höhergruppierung hatte sich mit seinen Tätigkeiten auf die neue Entgeltordnung bezogen und rückwirkend E10 beantragt. Das Schreiben der PV lautetete in etwa so: "Da der Antrag des Herrn ... mglw. berechtigt ist und nunmehr die Gefahr einer Höhergruppierung besteht, sind die Gespräche für die ... Stelle sofort abzubrechen, da hierfür dann keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen".

Die Folgen für unsere kleine Einrichtung zeigen sich jetzt schon, so müssen nun manche Bereiche aus Personalmangel für mehrere Tage geschlossen bleiben, dies ist der Verwaltung (mit der wir nur sehr wenig Kontakt haben, weil sie sich außerhalb befindet, kaum erreichbar ist und auch gar keinen Kontakt wünscht Icon_rolleyes) aber durchaus bewusst.

Wir - neu gewählt und wenig Ahnung - kamen eben wegen der gestrichenen Stelle ins Grübeln, ob wir nicht zustimmen sollten wenn wir uns tarifrechtlich nicht sicher sind (aber wann ist man das schon Icon_wink).
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#12

P033
... wie geht den die Verwaltung mit eurer kleinen Einrichtung um? Habt ihr da einen Chef? Und noch mal - wer hat das Sagen? Die Direktion oder die PV? Was hätte denn die PV gemacht, wenn der Höhergruppierungsantrag nach der Einstellung bzw. noch besser erst nach Ablauf der Probezeit gestellt und genehmigt worden wäre? Außerdem ist eine Höhergruppierung rein haushaltstechnisch nicht zu vergleichen mit den Kosten einer Stelle. Wenn die Verwaltung darauf so reagiert, dass es weniger Öffnungszeiten gibt und dies akzeptiert, dann gibt es ja weniger Arbeit - und dann braucht man die Stelle nicht.

Das sollte aber für euch klar sein. Qualität hat seinen Preis => also ist die Höhergruppierung ok wenn die Arbeit so bewertet ist. Quantität braucht Personen => Wenn man dann den Aufwand reduziert dann ist das schon eine organisatorische Entscheidung und da hat der PR nur wenig Einfluss.

Gruß Pumukel
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#13

Wir sind ein eigenständiges Institut und haben einen eigenen leitenden Direktor, werden aber in verwaltungstechnischen Dingen von einer größeren Einrichtung mit-verwaltet, deren Büro mehrere Institute unter sich hat.
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