TV-N NW: Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen

Für Arbeitnehmer im ÖPNV in Nordrhein-Westfalen wie z.B. Busfahrer, Kontrollschaffner oder Fahrzeughandwerker gilt der Spartentarifvertrag TV-N NW (teils auch TV-N NRW genannt). Die Angestellten in diesem Tarifvertrag gehören zum öffentlichen Dienst. Der Tarifvertrag beinhaltet auch eine Entgeltordnung mit Vorgaben zur Eingruppierung in Entgeltgruppen. Als Arbeitgeber fungieren zumeist kommunale Verkehrsbetriebe, Verkehrsgesellschaften oder Stadtwerke.

Hier können Sie den Tarifvertrag mit den Entgelttabellen kostenlos herunterladen (pdf) (Quelle: KAV NW, gültig ab 1.3.2024)

Beispielhafte Stellen und Tätigkeitsmerkmale / Eingruppierungen (m/w/d):
Gehaltstabelle (auch "TV-N Tabelle") mit Eingruppierung und Stufenaufstieg:

Monatliches Bruttoentgelt in Euro ab dem 1.3.2024 für Beschäftigte der Nahverkehrsbetriebe VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen *
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu nach 3 Jahren
in Stufe 1
nach 3 Jahren
in Stufe 2
nach 3 Jahren
in Stufe 3
nach 4 Jahren
in Stufe 4
nach 4 Jahren
in Stufe 5
E 15 TV-N 6.784 7.167 7.551 7.934 8.317 8.701
E 14 TV-N 6.201 6.534 6.868 7.201 7.534 7.867
E 13 TV-N 5.701 5.984 6.268 6.551 6.834 7.117
E 12 TV-N 5.201 5.485 5.768 6.051 6.334 6.617
E 11 TV-N 4.785 5.018 5.251 5.485 5.718 5.951
E 10 TV-N 4.368 4.568 4.767 4.968 5.168 5.368
E 9 TV-N 4.037 4.218 4.401 4.585 4.768 4.951
E 8 TV-N 3.718 3.878 4.037 4.201 4.368 4.535
E 7 TV-N 3.479 3.606 3.734 3.862 3.990 4.118
E 6 TV-N 3.240 3.383 3.527 3.670 3.814 3.958
E 5 TV-N 3.003 3.144 3.288 3.431 3.575 3.718
E 4 TV-N 2.929 3.018 3.128 3.249 3.351 3.479
E 3 TV-N 2.854 2.914 2.973 3.032 3.096 3.160
E 2 TV-N 2.705 2.765 2.825 2.884 2.943 3.003
E 1 TV-N 2.564 - - - - -

Des weiteren erfolgen Sonderzahlungen nach dem Tarifvertrag Inflationsausgleich: Juni 2023 (1.240 €), Juli 2023 - bis Februar 2024 (220 €).

* Stufen (§ 6 Abs. 3 TV-N NW):
Förderliche Zeiten können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in den Stufen verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in jeder Stufe einmal bis zur Hälfte verlängert werden.

Des weiteren gilt der Tarifvertrag zur Bewältigung des demografischen Wandels im Nahverkehr, TV Demografie Nahverkehr. (Quelle: VKA, Stand 2015).

Inhalt des TV-N NW (Nordrhein-Westfalen):
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Beschäftigungssicherung
§ 3 Arbeitsvertrag, Probezeit
§ 4 Allgemeine Pflichten
§ 5 Betriebszugehörigkeit
§ 6 Eingruppierung, Zulagen für höherwertige Tätigkeit (auch: Stufen: Stufenlaufzeit, Zuordnung, verkürzen, usw.)
§ 7 Entgelt
§ 8 Teilzeitbeschäftigung
§ 9 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 10 Begriffsbestimmungen für Sonderformen der Arbeitszeit
§ 11 Ausgleich für Sonderformen der Arbeitszeit (Überstunden, Nachtarbeit, Samstag /Sonntag, Feiertag, Rufbereitschaft, usw).
§ 12 Arbeitszeitkonto, Zeitbudgetkonto
§ 13 Erschwerniszuschläge
§ 14 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (auch: "Lohnfortzahlung")
§ 15 Erholungsurlaub, Zusatzurlaub
§ 16 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung
§ 17 Jahressonderzahlung (auch: "Weihnachtsgeld")
§ 18 Besondere Zahlungen (z.B. Jubiläumsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Sterbegeld)
§ 19 Zusatzversorgung
§ 20 Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigung, Erwerbsminderung)
§ 21 Ausschlussfristen
§ 22 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 23 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer im Fahrdienst
§ 24 Überleitungsregelungen
§ 25 Übergangsregelungen
§ 26 Inkrafttreten
Anlage 1 Entgeltordnung gem. § 6 Abs. 1 TV-N NW
Anlage 2 Monatsentgelttabelle gem. § 7 Abs. 1 TV-N NW
Anlage 3 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer im Fahrdienst gem. § 23 TV-N NW
Anlage 4 Beschäftigungssicherungsvereinbarung
Anlage 5 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer/innen im Schienenpersonennahverkehr

In Nordrhein-Westfalen sind die Entgelte und auch die wöchentliche Arbeitszeit im TV-N an den TVöD-V (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Teil Verwaltung) gekoppelt. Tariferhöhungen im TVöD wirken sich somit direkt auf die Tabellenentgelte im TV-N aus.

Für das private Omnibusgewerbe in NRW gilt der TV-NWO.



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