TVöD Hamburg

Der TVöD Hamburg wird gelegentlich als der maßgebliche Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hamburg gehalten.

Der TVöD gilt jedoch nur für einige Einrichtungen des Landes wie z.B. das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Daneben wenden einige Einrichtungen wie die Asklepios Klinik oder die Berufsgenossenschaft Holz und Metall den TVöD entsprechend an.

Für die Mehrzahl der Angestellten des Landes Hamburg wird der TV-L (Tarifvertrag der Länder) und die dazugehörige Entgelttabelle des TV-L angewandt.

Des weiteren spielt der Tarifvertrag für die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V (TV-AVH) eine große Rolle. Beispielhafte Arbeitgeber sind die Elbphilarmonie, Hamburger Friedhöfe (AöR) und Hamburg Tourismus GmbH.

Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Hamburg).

Auch Angestellte des Bundes (z.B. in der Führungsakademie oder im Bundeswehr-Dienstleistungszentrum der Bundeswehr) und der Fraunhofer Gesellschaft werden nach dem TVöD Bund vergütet.

Die Beamten in Hamburg werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in Hamburg ...).

Unsere wichtigsten Foren zum TV-L, TVöD und für Beamte:
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