§ 14 TVöD vorübergehende höherwertige Tätigkeiten
#1

Hallo Forum Icon_razz

ich möchte die höherwertige Tätigkeit nicht mehr ausüben.

1. Frage: Geht das überhaupt und habe ich Anspruch auf meine alte Tätigkeit?
2. Frage: Habe ich da eine Kündigungsfrist?
3. Frage: Muss ich noch etwas wichtiges beachten?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Schönen Donnerstag noch.
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#2

Das ist m. E. nicht geregelt. In der Kommentierung findet sich bei mir nur der Fall der Willensbildung des AG und nicht des AN.
Ich würd mal beim AG nachfragen ob es problematisch ist.
Deinen alten Tätigkeitsbereich müsstest du m. E. wieder bekommen da du nach der vorübergehenden Tätigkeit ja auch einen Anspruch gehabt hättest.
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