TV-L: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Der TV-L ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 deutschen Bundesländer. Lediglich Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten. Der TV-L hat die Tarifverträge BAT (für Angestellte) und MTArb (für Arbeiter) abgelöst. Für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gilt der TVöD.

Gehaltstabellen TV-L

Im Regelfall kommt die folgende Standard-Gehaltstabelle TV-L zur Anwendung:
Monatliches Brutto-Entgelt in Euro ab dem 01.02.2025 nach dem TV-L
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.504 5.902 6.112 6.859 7.424 7.641 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.003 5.366 5.663 6.112 6.801 6.999
E 13 4.630 4.967 5.221 5.714 6.395 6.580
E 12 4.193 4.474 5.068 5.590 6.262 6.446 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 4.065 4.324 4.619 5.068 5.721 5.886
E 10 3.928 4.183 4.474 4.771 5.337 5.490
E 9b 3.520 3.765 3.925 4.337 4.742 4.878
E 9a 3.520 3.765 3.819 3.925 4.367 4.490 mindestens zwei- oder dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.320 3.559 3.692 3.819 3.958 4.045
E 7 3.136 3.370 3.546 3.679 3.785 3.879
E 6 3.087 3.318 3.447 3.579 3.666 3.759
E 5 2.974 3.202 3.331 3.454 3.552 3.619
E 4 2.849 3.079 3.241 3.331 3.421 3.479 An- und Ungelernte
E 3 2.815 3.040 3.105 3.208 3.292 3.363
E 2 2.643 2.853 2.918 2.982 3.131 3.286
E 1 * -- 2.434 2.465 2.502 2.539 2.630
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: je 4 Jahre

Spezielle Entgeltgruppen und Entgelttabellen:
Folgende Landesbedienstete haben eine hervorgehobene Stellung, da diesen eigene Entgeltgruppen und Entgelttabellen bereitgestellt werden: Weitere Ansprüche:
Ergänzend zum Tabellenentgelt erhalten die Angestellten nach dem TV-L weitere Zahlungen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld"), vermögenswirksame Leistungen und Jubiläumsgeld.

Wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeit:
Von wenigen Ausnahmen wie der Hauptstadtzulage des Landes Berlin abgesehen sind die Gehälter in allen teilnehmenden 15 Ländern grundsätzlich identisch. Allerdings gibt es unterschiedliche Wochenarbeitszeiten:
39 Stunden:
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
39,5 Stunden:
  • Baden-Württemberg
39,8 Stunden:
  • Niedersachsen
39,83 Stunden:
  • Nordrhein-Westfalen
40 Stunden:
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hessen (TV-H)
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

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Inhaltsverzeichnis des TV-L (Auszug):

A. Allgemeiner Teil

Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 TV-L Eingruppierung (TV-L Entgeltgruppen)
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle TV-L
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 - gestrichen -
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 19a Zulagen
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 23 Besondere Zahlungen
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis

B. Sonderregelungen
§ 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
§ 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
§ 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken
§ 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern
§ 44 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte
§ 45 Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen
§ 46 Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten
§ 47 Sonderregelungen für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder und im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg sowie des Landes Berlin
§ 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst
§ 49 Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben
§ 50 Sonderregelungen für Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg
§ 51 Sonderregelungen für Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst
§ 52 Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Anhang zu § 6 Regelung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Tarifgebiet West

C. Anlagen
Anlage A: Entgeltordnung zum TV-L
Anlage B: Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15
Anlage C: Entgelttabelle für Pflegekräfte
Anlage D: Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L
Anlage E: Bereitschaftsdienstentgelte
Anlage F: Beträge der in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) geregelten Zulagen
Anlage G: Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
(vom 2. März 2019)

Downloads zum TV-L (PDF-Dateien):




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