Sparkasse öffentlicher Dienst

Sparkassen sind in der Regel öffentlich-rechtliche Anstalten. Die Träger der Sparkassen sind Kommunen, das heißt insbesondere Städte, Landkreise oder Gemeinden. Oftmals fungieren benachbarte Städte und Kreise in einem Sparkassenzweckverband gemeinsam als Träger einer Sparkasse. Zum Teil lässt sich aus der Bezeichnung der Sparkasse der Träger erkennen (Kreissparkasse= Kreis / Landkreis, Stadtsparkasse= Stadt).

Die Sparkassen in Deutschland sind somit Teil der Kommunalverwaltung. Die Angestellten der Sparkassen gehören zum öffentlichen Dienst.

Ausnahme: 5 Sparkassen in Deutschland sind sogenannte freie Sparkassen und gehören nicht den Kommunen (u.a. Sparkassen Bremen, Hamburg, Lübeck). Diese Sparkassen werden überwiegend in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) betrieben.

Die Arbeitsbedingungen und der Verdienst der Angestellten kommunaler Sparkassen richten sich in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der einen besonderen Teil für Sparkassen aufweist (TVöD-BT-S).

Weitere Informationen:

Sparkassen-Forum

Nutzen Sie unser kostenloses Forum für den öffentlichen Dienst der Sparkassen:





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