Der Personalrat im öffentlichen Dienst

Der Personalrat vertritt die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird unter anderem in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B Stadtwerke) willkommen.

Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen": Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Seit rund 20 Jahren werden Themen wie Personalvertretungsrecht / Personalvertretungsgesetze, Aufgaben Personalräte, Wahl, Betriebsversammlungen, Freistellung, Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Abmahnung, Mitbestimmung oder Dienstvereinbarungen diskutiert. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Fragen zusammen:

Die 10 Themen mit den meisten Ansichten: Die 10 Themen mit den meisten Antworten: Das Personalvertretungsrecht wird von den Bundesländern erlassen, es gibt jeweils ein eigenes Personalrat-Gesetz (Personalvertretungsgesetz). In der Praxis benötigt der Personalrat ferner die Wahlordnung und einen Leitfaden bzw. eine Kommentierung. Auch der Bund hat ein Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) mit Wahlordnung (BPersVWO) und Leitfaden erlassen.

Am Beispiel des niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (Fassung vom 22. Januar 2007) werden nachfolgend die typischen Inhalte der Personalvertretungsgesetze dargestellt:

Erster Teil - Personalvertretungen

Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften
§ 1 - Bildung von Personalvertretungen; Geltungsbereich
§ 2 - Grundsätze der Zusammenarbeit; Neutralität
§ 3 - Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
§ 4 - Beschäftigte
§ 5 - Bildung von Gruppen
§ 6 - Dienststelle
§ 7 - Gemeinsame Dienststelle
§ 8 - Dienststellenleitung; Vertretung
§ 9 - Schweigepflicht
§ 9 a - Unfallfürsorge

Zweites Kapitel - Personalrat; Personalversammlung
Erster Abschnitt - Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
§ 10 - Wahl von Personalräten
§ 11 - Wahlberechtigung
§ 12 - Wählbarkeit
§ 13 - Zahl der Personalratsmitglieder
§ 14 - Gruppenvertretung
§ 15 - Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer
§ 16 - Allgemeine Wahlgrundsätze; Gruppenwahl; gemeinsame Wahl
§ 17 - Wahlvorschläge
§ 18 - Wahlvorstand
§ 19 - Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 20 - Schutz der Wahl; Kostenlast der Dienststelle
§ 21 - Anfechtung der Wahl
Zweiter Abschnitt - Amtszeit des Personalrats
§ 22 - Zeitpunkt der Personalratswahl; Ende der regelmäßigen Amtszeit
§ 23 - Vorzeitige Neuwahl des Personalrats
§ 24 - Ausschluss eines Mitgliedes und Auflösung des Personalrats durch gerichtliche Entscheidung
§ 25 - Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat
§ 26 - Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat; zeitweilige Verhinderung
§ 27 - Eintritt von Ersatzmitgliedern
Dritter Abschnitt - Geschäftsführung des Personalrats
§ 28 - Vorsitz
§ 29 - Einberufung der Personalratssitzungen
§ 30 - Durchführung der Personalratssitzungen
§ 31 - Beschlüsse des Personalrats
§ 32 - Beschlussfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und Gruppenangelegenheiten
§ 33 - Aussetzung von Personalratsbeschlüssen
§ 34 - Sitzungsniederschrift
§ 35 - Geschäftsordnung
§ 36 - Sprechstunden
§ 37 - Kosten
§ 38 - Verbot der Entgelterhebung
§ 39 - Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung
§ 40 - Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 41 - Schutzvorschriften
Vierter Abschnitt - Personalversammlung
§ 42 - Personalversammlung
§ 43 - Einberufung; Tätigkeitsbericht
§ 44 - Zeitpunkt
§ 45 - Befugnisse der Personalversammlung
§ 46 - Teilnahme der Dienststelle sowie weiterer Personen

Drittes Kapitel - Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 47 - Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretungen
§ 48 - Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen
§ 49 - Gesamtpersonalrat

Viertes Kapitel - Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 50 - Bildung; Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 51 - Zusammensetzung
§ 52 - Wahlvorschriften; Amtszeit
§ 53 - Vorsitz; Geschäftsführung
§ 54 - Aufgaben und Befugnisse
§ 55 - Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 56 - Zusammenarbeit mit dem Personalrat
§ 57 - Teilnahme der Jugend- und Auszubildendenvertretung an Sitzungen der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
§ 58 - Schutzvorschriften für Auszubildende

Fünftes Kapitel - Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt - Allgemeines
§ 59 - Allgemeine Aufgaben des Personalrats
§ 60 - Informationsrecht des Personalrats
§ 61 - Behandlung personenbezogener Unterlagen
§ 62 - Gemeinsame Besprechungen
§ 63 - Unzulässige Maßnahmen
Zweiter Abschnitt - Mitbestimmung
§ 64 - Umfang der Mitbestimmung
§ 65 - Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
§ 66 - Mitbestimmung bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen
§ 67 - Mitbestimmung bei organisatorischen Maßnahmen
§ 68 - Mitbestimmungsverfahren
§ 69 - Initiativrecht des Personalrats
§ 70 - Verfahren bei Nichteinigung
§ 71 - Einigungsstelle
§ 72 - Verfahren der Einigungsstelle
§ 72 a - Landesschulbehörde, Oberfinanzdirektion und Polizeibehörden als übergeordnete Dienststelle und oberste Dienstbehörde
§ 73 - Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle
§ 74 - Vorläufige Regelungen
Dritter Abschnitt - Andere Formen der Beteiligung
§ 75 - Herstellung des Benehmens
§ 76 - Verfahren zur Herstellung des Benehmens
§ 77 - Arbeits- und Gesundheitsschutz
§ 78 - Dienstvereinbarungen
Vierter Abschnitt - Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
§ 79 - Zuständigkeit des Personalrats und der Stufenvertretungen
§ 80 - Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats
Fünfter Abschnitt - Allgemeine Regelungen auf Landesebene
§ 81 - Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
§ 82 - Unabdingbarkeit des Personalvertretungsrechts

Sechstes Kapitel - Gerichtliche Entscheidungen
§ 83 - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 84 - Fachkammern und Fachsenate

Zweiter Teil - Sondervorschriften

Erstes Kapitel - Grundsatz
§ 85 - Vorschriften für besondere Verwaltungszweige

Zweites Kapitel - Polizei
§ 86 - Dienststellen, Polizeibezirkspersonalräte; Polizeihauptpersonalrat
§ 87 - Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte

Drittes Kapitel - Verfassungsschutz
§ 88 - Sonderregelungen

Viertes Kapitel - Staatliche Hochbauverwaltung
§ 89 - Bildung eines Bezirks- und eines Hauptpersonalrats

Siebentes Kapitel - Öffentliche Schulen und Seminare für die Laufbahnen der Lehrkräfte
§ 92 - Geltungsbereich; Beschäftigte
§ 93 - Fachgruppen
§ 94 - Dienststellen
§ 95 - Schulpersonalvertretungen; Auszubildendenpersonalrat
§ 96 - Wahlberechtigung
§ 97 - Wählbarkeit und Nachwahl zum Auszubildendenpersonalrat
§ 98 - Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes
§ 99 - Freistellung von Mitgliedern der Schulpersonalvertretungen und des Auszubildendenpersonalrats
§ 100 - Personalversammlung und Schulpersonalratssitzung
§ 101 - Beteiligung der Schulpersonalvertretungen
§ 102 - Zuständigkeit der Schulpersonalvertretung bei beurlaubten Schulleiterinnen, Schulleitern und Lehrkräften
§ 104 - Einigungsstelle

Achtes Kapitel - Öffentliche Hochschulen
§ 105 - Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte; organisatorische Sonderregelungen

Neuntes Kapitel - Öffentliche Theater und Orchester
§ 106 - Sonderregelungen

Zehntes Kapitel - Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
§ 107 - Allgemeines
§ 107 a - Abweichung
§ 107 b - Verfahren bei Nichteinigung
§ 107 c - Einigungsstelle
§ 107 d - Verfahren der Einigungsstelle
§ 107 e - Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle
§ 107 f - Verfahren zur Herstellung des Benehmens

Elftes Kapitel - Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung
§ 108 - Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Zehnten Kapitels; Bestellung der Mitglieder der Einigungsstelle
§ 108 a - Mitglieder in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung
§ 109 - Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute und ihre Verbände
§ 110 - Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung

Zwölftes Kapitel - Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst
§ 114 - Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst

Dritter Teil - Schluss- und Übergangsvorschriften
§ 115 - Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 116 - Verweisung auf andere Gesetze
§ 117 - Umbildung von Körperschaften und Dienststellen
§ 118 - Wahlordnung
§ 119 - Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes
§ 120 - Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes
§ 126 - Inkrafttreten



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