Der Personalrat im öffentlichen Dienst
Der Personalrat vertritt die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird unter anderem in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit), Bundesgerichte, usw.
- Land: Ministerien, Landesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei), Schulen, Universitätskliniken, usw.
- Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden, etc.): Rathaus, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Jobcenter, Sparkassen, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
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Seit rund 20 Jahren werden Themen wie Personalvertretungsrecht / Personalvertretungsgesetze, Aufgaben Personalräte, Wahl, Betriebsversammlungen, Freistellung, Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Abmahnung, Mitbestimmung oder Dienstvereinbarungen diskutiert.
Die 10 Themen mit den meisten Ansichten:
- Einstufung Angestellte>
- Vorzeitiger Stufenaufstieg?
- Eingruppierung von Beschäftigten
- Nach Auflösung/Niederlegung kein Personalrat mehr vorhanden
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Rücktritt Personalratsmitglied
- Zeiterfassungsgerät
- Allgemeiner Aufruf betreffend LOB
- Zeitlicher Aufwand für Personalratsvorsitzenden
- Direktionsrecht Bürgermeister
- Nach Auflösung/Niederlegung kein Personalrat mehr vorhanden
- Direktionsrecht Bürgermeister
- Allgemeiner Aufruf betreffend LOB
- Beteiligung Personalrat
- Mit wem darf ich als einfaches Personalratsmitglied reden?
- Wie erfährt AG, wer im PR abgestimmt hat / korrekte Ladung
- Teilzeitkraft im Personalrat
- Zeiterfassungsgerät
- Vorsitzende meint sie sei meine Chefin
- Informationen an Belegschaft?
- Personalrat Baden-Württemberg mit LPVG
- Personalrat Bayern mit BayPVG
- Personalrat Berlin mit PersVG
- Personalrat Brandenburg mit PersVG
- Personalrat Bremen mit BremPersVG
- Personalrat Hamburg mit HmbPersVG
- Personalrat Hessen mit HPVG
- Personalrat Mecklenburg-Vorpommern mit PersVG
- Personalrat Niedersachsen mit NPersVG
- Personalrat NRW mit LPVG
- Personalrat Rheinland-Pfalz mit LPersVG
- Personalrat Saarland mit SPersVG
- Personalrat Sachsen mit SächsPersVG
- Personalrat Sachsen-Anhalt mit PersVG LSA
- Personalrat Schleswig-Holstein mit Mitbestimmungsgesetz (MBG Schl.-H.)
- Personalrat Thüringen mit ThürPersVG
Am Beispiel des niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (Fassung vom 22. Januar 2007) werden nachfolgend die typischen Inhalte der Personalvertretungsgesetze dargestellt:
Erster Teil - Personalvertretungen
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften
§ 1 - Bildung von Personalvertretungen; Geltungsbereich
§ 2 - Grundsätze der Zusammenarbeit; Neutralität
§ 3 - Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
§ 4 - Beschäftigte
§ 5 - Bildung von Gruppen
§ 6 - Dienststelle
§ 7 - Gemeinsame Dienststelle
§ 8 - Dienststellenleitung; Vertretung
§ 9 - Schweigepflicht
§ 9 a - Unfallfürsorge
Zweites Kapitel - Personalrat; Personalversammlung
Erster Abschnitt - Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
§ 10 - Wahl von Personalräten
§ 11 - Wahlberechtigung
§ 12 - Wählbarkeit
§ 13 - Zahl der Personalratsmitglieder
§ 14 - Gruppenvertretung
§ 15 - Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer
§ 16 - Allgemeine Wahlgrundsätze; Gruppenwahl; gemeinsame Wahl
§ 17 - Wahlvorschläge
§ 18 - Wahlvorstand
§ 19 - Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 20 - Schutz der Wahl; Kostenlast der Dienststelle
§ 21 - Anfechtung der Wahl
Zweiter Abschnitt - Amtszeit des Personalrats
§ 22 - Zeitpunkt der Personalratswahl; Ende der regelmäßigen Amtszeit
§ 23 - Vorzeitige Neuwahl des Personalrats
§ 24 - Ausschluss eines Mitgliedes und Auflösung des Personalrats durch gerichtliche Entscheidung
§ 25 - Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat
§ 26 - Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat; zeitweilige Verhinderung
§ 27 - Eintritt von Ersatzmitgliedern
Dritter Abschnitt - Geschäftsführung des Personalrats
§ 28 - Vorsitz
§ 29 - Einberufung der Personalratssitzungen
§ 30 - Durchführung der Personalratssitzungen
§ 31 - Beschlüsse des Personalrats
§ 32 - Beschlussfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und Gruppenangelegenheiten
§ 33 - Aussetzung von Personalratsbeschlüssen
§ 34 - Sitzungsniederschrift
§ 35 - Geschäftsordnung
§ 36 - Sprechstunden
§ 37 - Kosten
§ 38 - Verbot der Entgelterhebung
§ 39 - Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung
§ 40 - Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 41 - Schutzvorschriften
Vierter Abschnitt - Personalversammlung
§ 42 - Personalversammlung
§ 43 - Einberufung; Tätigkeitsbericht
§ 44 - Zeitpunkt
§ 45 - Befugnisse der Personalversammlung
§ 46 - Teilnahme der Dienststelle sowie weiterer Personen
Drittes Kapitel - Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 47 - Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretungen
§ 48 - Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen
§ 49 - Gesamtpersonalrat
Viertes Kapitel - Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 50 - Bildung; Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 51 - Zusammensetzung
§ 52 - Wahlvorschriften; Amtszeit
§ 53 - Vorsitz; Geschäftsführung
§ 54 - Aufgaben und Befugnisse
§ 55 - Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 56 - Zusammenarbeit mit dem Personalrat
§ 57 - Teilnahme der Jugend- und Auszubildendenvertretung an Sitzungen der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
§ 58 - Schutzvorschriften für Auszubildende
Fünftes Kapitel - Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt - Allgemeines
§ 59 - Allgemeine Aufgaben des Personalrats
§ 60 - Informationsrecht des Personalrats
§ 61 - Behandlung personenbezogener Unterlagen
§ 62 - Gemeinsame Besprechungen
§ 63 - Unzulässige Maßnahmen
Zweiter Abschnitt - Mitbestimmung
§ 64 - Umfang der Mitbestimmung
§ 65 - Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
§ 66 - Mitbestimmung bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen
§ 67 - Mitbestimmung bei organisatorischen Maßnahmen
§ 68 - Mitbestimmungsverfahren
§ 69 - Initiativrecht des Personalrats
§ 70 - Verfahren bei Nichteinigung
§ 71 - Einigungsstelle
§ 72 - Verfahren der Einigungsstelle
§ 72 a - Landesschulbehörde, Oberfinanzdirektion und Polizeibehörden als übergeordnete Dienststelle und oberste Dienstbehörde
§ 73 - Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle
§ 74 - Vorläufige Regelungen
Dritter Abschnitt - Andere Formen der Beteiligung
§ 75 - Herstellung des Benehmens
§ 76 - Verfahren zur Herstellung des Benehmens
§ 77 - Arbeits- und Gesundheitsschutz
§ 78 - Dienstvereinbarungen
Vierter Abschnitt - Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
§ 79 - Zuständigkeit des Personalrats und der Stufenvertretungen
§ 80 - Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats
Fünfter Abschnitt - Allgemeine Regelungen auf Landesebene
§ 81 - Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
§ 82 - Unabdingbarkeit des Personalvertretungsrechts
Sechstes Kapitel - Gerichtliche Entscheidungen
§ 83 - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 84 - Fachkammern und Fachsenate
Zweiter Teil - Sondervorschriften
Erstes Kapitel - Grundsatz
§ 85 - Vorschriften für besondere Verwaltungszweige
Zweites Kapitel - Polizei
§ 86 - Dienststellen, Polizeibezirkspersonalräte; Polizeihauptpersonalrat
§ 87 - Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte
Drittes Kapitel - Verfassungsschutz
§ 88 - Sonderregelungen
Viertes Kapitel - Staatliche Hochbauverwaltung
§ 89 - Bildung eines Bezirks- und eines Hauptpersonalrats
Siebentes Kapitel - Öffentliche Schulen und Seminare für die Laufbahnen der Lehrkräfte
§ 92 - Geltungsbereich; Beschäftigte
§ 93 - Fachgruppen
§ 94 - Dienststellen
§ 95 - Schulpersonalvertretungen; Auszubildendenpersonalrat
§ 96 - Wahlberechtigung
§ 97 - Wählbarkeit und Nachwahl zum Auszubildendenpersonalrat
§ 98 - Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes
§ 99 - Freistellung von Mitgliedern der Schulpersonalvertretungen und des Auszubildendenpersonalrats
§ 100 - Personalversammlung und Schulpersonalratssitzung
§ 101 - Beteiligung der Schulpersonalvertretungen
§ 102 - Zuständigkeit der Schulpersonalvertretung bei beurlaubten Schulleiterinnen, Schulleitern und Lehrkräften
§ 104 - Einigungsstelle
Achtes Kapitel - Öffentliche Hochschulen
§ 105 - Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte; organisatorische Sonderregelungen
Neuntes Kapitel - Öffentliche Theater und Orchester
§ 106 - Sonderregelungen
Zehntes Kapitel - Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
§ 107 - Allgemeines
§ 107 a - Abweichung
§ 107 b - Verfahren bei Nichteinigung
§ 107 c - Einigungsstelle
§ 107 d - Verfahren der Einigungsstelle
§ 107 e - Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle
§ 107 f - Verfahren zur Herstellung des Benehmens
Elftes Kapitel - Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung
§ 108 - Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Zehnten Kapitels; Bestellung der Mitglieder der Einigungsstelle
§ 108 a - Mitglieder in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung
§ 109 - Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute und ihre Verbände
§ 110 - Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung
Zwölftes Kapitel - Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst
§ 114 - Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst
Dritter Teil - Schluss- und Übergangsvorschriften
§ 115 - Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 116 - Verweisung auf andere Gesetze
§ 117 - Umbildung von Körperschaften und Dienststellen
§ 118 - Wahlordnung
§ 119 - Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes
§ 120 - Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes
§ 126 - Inkrafttreten
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