TV-V: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe

Der TV-V ist ein spartenspezifischer Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe. Er gilt z.B. für Gemeindewerke, Stadtwerke, Kreiswerke, Wasserwerke, Wasserverbände und Zweckverbände. Seine Anwendung geht weit über die Versorgung hinaus und kann auch Sparten wie Bäder, Nahverkehr, Abwasser oder Baubetriebshof umfassen. Im Öffentlichen Dienst ist der TV-V einer der Tarifverträge mit der höchsten Bezahlung und den besten Aufstiegschancen.

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Inhaltsverzeichnis TV-V
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Probezeit
§ 3 Allgemeine Pflichten
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Eingruppierung / Stufen
§ 6 Entgelt
§ 7 Teilzeitbeschäftigung
§ 8 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 9 Sonderformen der Arbeit
§ 10 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 11 Arbeitszeitkonto
§ 12 Erschwerniszuschläge
§ 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
§ 14 Erholungsurlaub, Zusatzurlaub
§ 15 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung
§ 16 Sonderzahlung / Weihnachtsgeld
§ 17 Besondere Zahlungen
§ 18 Zusatzversorgung
§ 19 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 20 Ausschlussfristen
§ 21 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 22 Überleitungs- und Übergangsregelungen
§ 22a Überleitung aus dem TVöD
§ 23 Eingruppierung ehemals arbeiterrentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben
Anlage 2 Entgelttabellen TV-V
Anlage 3a Stundenentgelttabelle für Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 4 Satz 2 (West)
Anlage 3b Stundenentgelttabelle für Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 4 Satz 3 (Ost)
Anhang Niederschriftserklärungen zum TV-V



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