TV-V: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe

Der TV-V ist ein spartenspezifischer Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe. Er gilt z.B. für Gemeindewerke / Verbandsgemeindewerke, Stadtwerke, Kreiswerke, Wasserwerke und Wasserverbände. Seine Anwendung geht weit über die Versorgung hinaus und kann auch Sparten wie Abwasser, Bäder, Baubetriebshof oder Nahverkehr umfassen. Im öffentlichen Dienst ist der TV-V einer der Tarifverträge mit der höchsten Bezahlung und den besten Aufstiegschancen.

Die Betriebe, die den TV-V anwenden, werden in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Eigenbetrieb, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Zweckverband.

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Inhaltsverzeichnis TV-V
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Probezeit
§ 3 Allgemeine Pflichten
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Eingruppierung
§ 6 Entgelt
§ 7 Teilzeitbeschäftigung
§ 8 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 9 Sonderformen der Arbeit
§ 10 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 11 Arbeitszeitkonto
§ 12 Erschwerniszuschläge
§ 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
§ 14 Erholungsurlaub, Zusatzurlaub
§ 15 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung
§ 16 Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
§ 17 Besondere Zahlungen
§ 18 Zusatzversorgung
§ 19 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 20 Ausschlussfristen
§ 21 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 22 Überleitungs- und Übergangsregelungen
§ 22a Überleitung aus dem TVöD
§ 23 Eingruppierung ehemals arbeiterrentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben
Anlage 2 Entgelttabellen TV-V
Anlage 3a Stundenentgelttabelle für Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 4 Satz 2 (West)
Anlage 3b Stundenentgelttabelle für Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 4 Satz 3 (Ost)
Anhang Niederschriftserklärungen zum TV-V





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