§ 2b UStG
#1

Hallo liebe Community,

wir haben bis 2020 unser Optionsrecht in Anspruch genommen. Dennoch wollen wir so langsam in die Vorbereitung (Projektphase) zur Anwendung des § 2b UStG gehen.

Hat schon jemand diesbezüglich ein Projekt am laufen?

Wie ist eure Herangehensweise?

Gruß
KassenCharly
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#2

Hallo,
bei uns ist es ebenso: Option bis 31.12.2020 ist geltend gemacht. Vorab hatten wir bereits eine kleine Analyse unserer Leistungen vorgenommen und dabei auch externe Hilfe hinzugezogen.
Im nächsten Schritt, den ich noch nicht terminiert habe, soll dann das Projekt begonnen werden.
Da sich dies stark auf Leistungen (bspw. "wollen wir weiterhin Familienstammbücher verkaufen"), Prozesse (bspw. "korrekte Verbuchung aller Rechnungen und sichern der Steuermeldungen") ,und Rechtssicherheit (bspw. "ist sichergestellt, dass alle neuen Leistungen bzgl. Steuerpflicht geprüft werden") auswirken wird, werde ich wohl wieder eine externe Beratung einfordern.

Insofern schließe ich mich meinem Vorschreiber an: Hat jemand schon einen Fahrplan?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Hallo in die Runde,
wie ist denn bei Euch der aktuelle Stand zur Umsetzung von §2b UStG? Ist schon jemand mit den steuerpflichtigen Einnahmen der Friedhöfe beschäftigt? Oder der Anpassung von Mietverträgen an Gewerbetreibende?
Grüße
Hilda
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