09.02.2017, 13:46
Hallo zusammen,
in meiner "alten" VSV steht im §44 Abs. 3 SGB XII, dass die Leistungen in der Regel für 12 Monate bewilligt werden. Mir wurde aber gesagt, dass zum 01.01.17 der Zeitraum auf 6 Monate verkürzt wurde, ist das richtig? Finde dazu nämlich überhaupt nichts bei Google & Co.
Vielen Dank für die fachliche Hilfe!
in meiner "alten" VSV steht im §44 Abs. 3 SGB XII, dass die Leistungen in der Regel für 12 Monate bewilligt werden. Mir wurde aber gesagt, dass zum 01.01.17 der Zeitraum auf 6 Monate verkürzt wurde, ist das richtig? Finde dazu nämlich überhaupt nichts bei Google & Co.
Vielen Dank für die fachliche Hilfe!