22.08.2024, 14:33
Guten Tag,
eine Frage bzgl. des Übergangs aus der Rufbereitschaft in die Arbeitszeit bei Alarmierung:
Beginnt die Arbeitszeit in dem Moment wenn ich einen Ruf annehme und die Bearbeitung bestätige (z. B. Anruf aus dem automatischen Alarmierungssystem mit Nennung der betrieblichen Störung).
Oder beginnt die Arbeitszeit erst wenn:
a) wenn ich aufgrund der Alarmierung tatsächlich am Einsatzort bin?
b) wenn ich aufgrund der Alarmierung meinen Wohn-/ Aufenthaltsort verlasse und die Fahrt zum Einsatzort aufnehme.
mfg
eine Frage bzgl. des Übergangs aus der Rufbereitschaft in die Arbeitszeit bei Alarmierung:
Beginnt die Arbeitszeit in dem Moment wenn ich einen Ruf annehme und die Bearbeitung bestätige (z. B. Anruf aus dem automatischen Alarmierungssystem mit Nennung der betrieblichen Störung).
Oder beginnt die Arbeitszeit erst wenn:
a) wenn ich aufgrund der Alarmierung tatsächlich am Einsatzort bin?
b) wenn ich aufgrund der Alarmierung meinen Wohn-/ Aufenthaltsort verlasse und die Fahrt zum Einsatzort aufnehme.
mfg