11.07.2022, 15:17
Hallo zusammen,
es geht um eine fiktive Auszahlung von einer angeordneten Überstunde, die an einem Samstag von 21-22 Uhr geleistet wurde. Der MA ist in der EG 9a eingruppiert.
Darf ich ihm jetzt nach §8 Abs. 1 die Überstunde mit 100%, den Überstundenzuschlag mit 30 %, den Nachtzuschlag mit 20 % und den Samstagzuschlag ebenfalls mit 20 % gleichzeitig auszahlen?
Viele Grüße
es geht um eine fiktive Auszahlung von einer angeordneten Überstunde, die an einem Samstag von 21-22 Uhr geleistet wurde. Der MA ist in der EG 9a eingruppiert.
Darf ich ihm jetzt nach §8 Abs. 1 die Überstunde mit 100%, den Überstundenzuschlag mit 30 %, den Nachtzuschlag mit 20 % und den Samstagzuschlag ebenfalls mit 20 % gleichzeitig auszahlen?
Viele Grüße