Überstunde und mehrere Zeitzuschläge
#1

Hallo zusammen,

es geht um eine fiktive Auszahlung von einer angeordneten Überstunde, die an einem Samstag von 21-22 Uhr geleistet wurde. Der MA ist in der EG 9a eingruppiert.

Darf ich ihm jetzt nach §8 Abs. 1 die Überstunde mit 100%, den Überstundenzuschlag mit 30 %, den Nachtzuschlag mit 20 % und den Samstagzuschlag ebenfalls mit 20 % gleichzeitig auszahlen?

Viele Grüße
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#2

Welcher Tarifvertrag? Die Voraussetzungen für den Samstagszuschlag sind z.B. im TVöD nicht erfüllt.
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