Überstunden-Vergütung
#1

Guten Tag,

trifft es zu, dass eine teilzeitbeschäftigte Person die Anzahl der geleisteten Überstunden in Höhe des ermittelten Brutto-Stundenlohnes dieser Person ausbezahlt bekommen kann?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Zitieren
#2

Welcher Tarifvertrag?
Geht es um Überstunden, Mehrarbeit oder Plusstunden auf Arbeitszeitkonto?
Zitieren
#3

Überstunden sind immer auszuzahlen zzgl. Überstundenzuschläge. Oft handelt es sich aber gar nicht um Überstunden (die müssen angeordnet sein und vom Personalrat genehmigt werden), sondern um Mehrarbeit und die ist freiwillig.
Zitieren
#4

"Überstunden sind immer auszuzahlen"
Woraus sollte sich dies ergeben? Z.B. TVöD-V (Durchgeschriebene Fassung Verwaltung)
§ 8 (1.1) Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Zitieren
#5

Dem Fragesteller sei angeraten, den einschlägigen Tarifvertrag mitzuteilen und zudem, ob er den Begriff "Überstunden" tatsächlich im tariflichen Sinne meint oder doch eher "Mehrarbeit" (insbesondere vor dem Hintergrund der geschilderten Teilzeitbeschäftigung). E050 A050
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Vergütung als Schlosser / Schweißer
- Vergütung für Reinigungskrafte
- Vergütung Dozententätigkeit


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers