13 TV-L
#1

Guten Tag,
ich arbeite seit 2002 (also 22 Jahre) an einer Hochschule.
Ursprünglich habe ich an einer Fachhochschule studiert und mit das Studium mit dem Titel "Wirtschatsingenieur (FH)" abgeschlossen.

An der Hochschule bin ich für die Website (4.000 Seiten, 5.000 Dokumente) hauptverantwortlich - gegliedert in 2 Bereiche:
a) komplette Website-Technik (Formulare, Cookies, Weiterentwicklung des Auftritts mit Usablility...)
b) inhaltlich bin ich die Leiterin der Online-Redaktion und verantworte auch die Inhalte, den Aufbau der Seiten, verteile Aufgaben an meine Mitarbeiter, die auch Texte schreiben und stehe neben dem Rektor im Impressum.

Diese 22 Jahre Berufserfahrung in dem zweigeteilten Bereich (einerseits IT, andererseits redaktionell) würde kein Master-Studium abdecken.
Meine langjährige Erfahrung als "Spezialist" in den beiden Bereichen muss doch auch eine Stufe 13 rechtfertigen (ich bin seit 18 Jahren in der Gruppe 12, natürlich in der Endstufe), oder?
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#2

Wie ist denn die Eingruppierung des unterstellten Personals? Das Problem ist weniger der fehlende Master als die Frage ob es E13 Tätigkeiten sind.
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#3

Vielen Dank für die Antwort - die Mitarbeiter sind in E 9, haben eine Höhergruppierung beantragt, wurden abgelehnt - jetzt wollen wir es nach Jahren nochmals probieren...
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#4

Es gibt keine "E 9" im Bereich des TV-L, sondern E9a oder 9b.
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#5

Sorry für die späte Antwort - 9 b...
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