4.PflegeArbbV
#1

Ich arbeite als Hauswirtschaft Helferin und habe immer noch 12.60 € die Stunde, ist das richtig?
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#2

Die 4.PflegeArbbV gilt nicht für die in § 1 (3) genannten Bereiche [u.a. 3. in der Küche, 4. in der hauswirtschaftlichen Versorgung]. Als solches ergeben sich daraus keine höheren Ansprüche.
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