Ich arbeite als Hauswirtschaft Helferin und habe immer noch 12.60 € die Stunde, ist das richtig?
Die 4.PflegeArbbV gilt nicht für die in § 1 (3) genannten Bereiche [u.a. 3. in der Küche, 4. in der hauswirtschaftlichen Versorgung]. Als solches ergeben sich daraus keine höheren Ansprüche.