27.12.2023, 17:03
Hallo liebe Helfenden,
Mein AG, und damit wir Angestellten, wechselt zum 01.01.2024 in den TVL-S. Der neue Vertrag sieht S8b vor.
Hierzu habe ich ein paar Fragen:
- Ist es korrekt, dass der AG sich im neuen Vertrag auf die letzte Tarifentscheidung vom Jahre 2021 bezieht? Wir bekommen trotzdem das Gehalt der aktuellsten S-Tabelle?
- Ich habe gelesen, dass man basierende auf Erfahrung in Jahren eingestuft wird. Ich habe beim aktuellen AG bereits 1.5 Jahre gearbeitet, daher gehe ich von Stufe 2 aus, richtig?
- Ich habe einschlägige Erfahrung im Ausland gesammelt, jedoch liegt das 3 Jahre zurück. Verfällt diese Erfahrung dann, also wird nicht Berücksichtigt bei der Einstufung?
- Sind die 30 Urlaubstage, 38,5Std Wochenarbeitszeit (vollzeit) und Jahressonderzahlung ein Muss für den AG, oder kann er z.b. geringere Sonderzahlungen (als nach TVL-S, ca. 85% vom Monatsgehalt) geben mit irgendeiner Begründung?
- Erfolgt die Höhestufung, z.B. von Stufe 1 zu Stufe 2, genau ab dem Tag der 1 Jahr seit Einstellung her ist? Wird dann anteilig die neue Stufe gezahlt wenn der Tag mitten im Monat ist?
Vielen Lieben Dank für die Hilfe. Aktuell sind meine Kollegen und ich überfordert, was das alles bedeutet. Der Betriebsrat ist auch nicht gerade informativ oder transparent
Mein AG, und damit wir Angestellten, wechselt zum 01.01.2024 in den TVL-S. Der neue Vertrag sieht S8b vor.
Hierzu habe ich ein paar Fragen:
- Ist es korrekt, dass der AG sich im neuen Vertrag auf die letzte Tarifentscheidung vom Jahre 2021 bezieht? Wir bekommen trotzdem das Gehalt der aktuellsten S-Tabelle?
- Ich habe gelesen, dass man basierende auf Erfahrung in Jahren eingestuft wird. Ich habe beim aktuellen AG bereits 1.5 Jahre gearbeitet, daher gehe ich von Stufe 2 aus, richtig?
- Ich habe einschlägige Erfahrung im Ausland gesammelt, jedoch liegt das 3 Jahre zurück. Verfällt diese Erfahrung dann, also wird nicht Berücksichtigt bei der Einstufung?
- Sind die 30 Urlaubstage, 38,5Std Wochenarbeitszeit (vollzeit) und Jahressonderzahlung ein Muss für den AG, oder kann er z.b. geringere Sonderzahlungen (als nach TVL-S, ca. 85% vom Monatsgehalt) geben mit irgendeiner Begründung?
- Erfolgt die Höhestufung, z.B. von Stufe 1 zu Stufe 2, genau ab dem Tag der 1 Jahr seit Einstellung her ist? Wird dann anteilig die neue Stufe gezahlt wenn der Tag mitten im Monat ist?
Vielen Lieben Dank für die Hilfe. Aktuell sind meine Kollegen und ich überfordert, was das alles bedeutet. Der Betriebsrat ist auch nicht gerade informativ oder transparent