Ablehnung der Verbeamtung auf Lebenszeit
#1

Wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit abgelehnt wird, muss dies schriftlich begründet werden? Wenn ja, unter welchem Paragrafen ist das im Beamtengesetz geregelt?
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#2

Welchen Status hat man derzeitig?
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#3

Der aktuelle Status ist Beamter auf Probe
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#4

"schriftlich begründet werden"
M.E. nach ja. Allerdings kann die Begründung ggf. im Widerspruch/Klageverfahren nachgeholt werden. Dadurch wäre der Verfahrensmangel geheilt.
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#5

Mein Problem ist, dass der Gemeinderat auf Grund der Satzung der Kommune darüber abstimmt und dies in einer anonymen Ja/Nein Abstimmung. Was meines Erachtens dann schnell Willkür ist.
Daher würde ich gerne vorab wissen ob eine Ablehnung begründet werden muss, damit ich darauf, am besten mit einem Paragrafen aus dem Beamtengesetz, vorher hinweisen kann
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#6

Die Ablehnung des einzelnen Mitgliedes des Gemeinderates nicht. Der Dienstherr der dann die Ablehnung vornimmt muss sie begründen. Wenn keine Gründe für die Ablehnung vorliegen dürfte die Gemeinde das Votum des Gemeinderates nicht umsetzen. Es ergibt sich dann aus dem Kommunalrecht was mit Beschlüssen des Gemeinderates passiert die zu beanstanden sind.
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#7

Vielen Dank für die Rückmeldung!

Ich nehme an die Begründung des Dienstherren wird sein:
„Der Gemeinderat hat dagegen gestimmt“

Das ist meiner Auffassung nach aber kein Grund, da als Gründe ja nur fachliche und charakterliche Nichtbewährung und gesundheitliche Eignung / Krankheiten die Verbeamtung auf Lebenszeit ausschließen.
Oder sehe ich das falsch?
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#8

Richtig, das würde nicht reichen und das Verwaltungsgericht würde dem nicht folgen.
Ich vermute aber, dass wenn wirklich der Gemeinderat dagegen stimmt, die Begründung eine andere wäre. Hängt natürlich auch davon ab, um welche Position es geht. Aber man würde die Eignung in Frage stelle, weil kein Vertrauensverhältnis zum Gemeinderat aufgebaut wurde und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit politischen Gremien fehlt etc.
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#9

Es geht um eine leitende Position im Amt.
Die Beurteilung meines Dienstherren ist 13 Punkte, sollte ja eigentlich die Eignung bestätigen.
Allerdings macht eine Person im Gemeinderat Stimmung gegen mich, warum ist mir auch nicht klar, da ich mir nichts zuschulden kommen lassen habe und der Gemeinderat bei meiner Einstellung ja für mich gestimmt hat (außer vielleicht diese eine Person).
Daher habe ich ein bisschen Angst, dass aufgrund von Willkür ich nicht auf Lebenszeit verbeamtet werde und versuche soviel wie möglich vorher in Erfahrung zu bringen, da es scheinbar eine komplizierte Angelegenheit ist.
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