13.11.2022, 06:41
Hallo,
Ich habe eine Abmahnung bekommen, wegen Unpünktlichkeit.
Ich habe eine dreiteilige Frage:
Der erste Fall war eine verspätet gemeldete Krankheit. An diesem Tag könnte ich aufgrund einer Migräne, diese war an diesem Tag besonders schlimm, so dass ich nicht sofort telefonieren oder eine Email schreiben konnte, nicht zum Dienst erscheinen und habe die Mitteilung um ca. 08:44 telefonisch nachgereicht.
In diesem Telefonat habe ich mich gleich entschuldigt und mitgeteilt, dass das nicht mehr passieren wird.
Beim zweite Mal, in der Folgewoche, haben die Batterien meines Wecker über Nacht den Geist aufgegeben und deshalb habe ich verschlafen. Ich rief meinen Vorgesetzten um ca 08:30 an und teilte ihm mit, dass ich mich sofort auf den Weg mache. 11 Minuten, 4 Minuten für Köperhygiene plus 7 Minuten Fahrtzeit später war ich da.
Nun zu meinen Fragen:
Sind diese zwei Punkte überhaupt artverwandt genug um auf die selbe Abmahnung zu rechtfertigen?
Ist es ein Verstoß gegen die unverzügliche Krankmeldung, wenn ich nicht fähig war, diese abzusetzen? (lebe allein somit keine andere Person im Haus die diese absetzen könnte)
Reicht ein einmaliges Verschlafen von 44 Minuten um eine Abmahnung zu rechtfertigen? Muss für eine Abmahnung nicht eine Regelmäßigkeit ersichtlich sein?
Ps. Bei der Krankheit war im Sachgebiet die Sorge auf gekommen, dass etwas Schlimmeres passiert sein müsste, da ich sonst in der Lage bin mich vor 08:00 krankzumelden.
Pss. Die Abmahnung geht nicht auf Bitte meines Vorgesetzten aus, sondern dem Amtsleiter.
MfG
Ich habe eine Abmahnung bekommen, wegen Unpünktlichkeit.
Ich habe eine dreiteilige Frage:
Der erste Fall war eine verspätet gemeldete Krankheit. An diesem Tag könnte ich aufgrund einer Migräne, diese war an diesem Tag besonders schlimm, so dass ich nicht sofort telefonieren oder eine Email schreiben konnte, nicht zum Dienst erscheinen und habe die Mitteilung um ca. 08:44 telefonisch nachgereicht.
In diesem Telefonat habe ich mich gleich entschuldigt und mitgeteilt, dass das nicht mehr passieren wird.
Beim zweite Mal, in der Folgewoche, haben die Batterien meines Wecker über Nacht den Geist aufgegeben und deshalb habe ich verschlafen. Ich rief meinen Vorgesetzten um ca 08:30 an und teilte ihm mit, dass ich mich sofort auf den Weg mache. 11 Minuten, 4 Minuten für Köperhygiene plus 7 Minuten Fahrtzeit später war ich da.
Nun zu meinen Fragen:
Sind diese zwei Punkte überhaupt artverwandt genug um auf die selbe Abmahnung zu rechtfertigen?
Ist es ein Verstoß gegen die unverzügliche Krankmeldung, wenn ich nicht fähig war, diese abzusetzen? (lebe allein somit keine andere Person im Haus die diese absetzen könnte)
Reicht ein einmaliges Verschlafen von 44 Minuten um eine Abmahnung zu rechtfertigen? Muss für eine Abmahnung nicht eine Regelmäßigkeit ersichtlich sein?
Ps. Bei der Krankheit war im Sachgebiet die Sorge auf gekommen, dass etwas Schlimmeres passiert sein müsste, da ich sonst in der Lage bin mich vor 08:00 krankzumelden.
Pss. Die Abmahnung geht nicht auf Bitte meines Vorgesetzten aus, sondern dem Amtsleiter.
MfG