20.05.2021, 08:18
Hallo aus Niedersachsen!
Wie jedem SB im Bürgerbüro bekannt sein sollte, gab es zum 01.01.2021 eine Änderung im Bereich Kinderreisepässe (Gültigkeit max. 1 Jahr).
Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung des Kinder-RPA ist die Regelung vollkommen klar.
Was ist aber im Falle einer Aktualisierung (sprich nur neues Passbild und biometrische Daten, keine Verlängerung) von Dokumenten mit Ausstellungsdatum vor 2021 zu tun? Diese sind ja schließlich nach der alten Regelung länger als ein Jahr gültig.
Kann der Aktualisierungskleber einfach eingefügt werden, sodass die längere Gültigkeit bestehen bleibt (was günstig für den Bürger wäre) oder muss hier nach den neuen Regelungen auch die Gültigkeit angepasst werden?
Die Umstellung auf den neuen Personalausweis hatte damals ja auch keinen nachteiligen Effekt auf die Gültigkeit der alten Modelle.
Ich bin mir einfach unsicher, wie die Rechtslage zu diesem Thema ist.
Für Antworten danke ich schon einmal vorab!
Wie jedem SB im Bürgerbüro bekannt sein sollte, gab es zum 01.01.2021 eine Änderung im Bereich Kinderreisepässe (Gültigkeit max. 1 Jahr).
Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung des Kinder-RPA ist die Regelung vollkommen klar.
Was ist aber im Falle einer Aktualisierung (sprich nur neues Passbild und biometrische Daten, keine Verlängerung) von Dokumenten mit Ausstellungsdatum vor 2021 zu tun? Diese sind ja schließlich nach der alten Regelung länger als ein Jahr gültig.
Kann der Aktualisierungskleber einfach eingefügt werden, sodass die längere Gültigkeit bestehen bleibt (was günstig für den Bürger wäre) oder muss hier nach den neuen Regelungen auch die Gültigkeit angepasst werden?
Die Umstellung auf den neuen Personalausweis hatte damals ja auch keinen nachteiligen Effekt auf die Gültigkeit der alten Modelle.
Ich bin mir einfach unsicher, wie die Rechtslage zu diesem Thema ist.
Für Antworten danke ich schon einmal vorab!