14.11.2023, 16:08
Hallo,
ich bin arbeite in der ambulanten Jugendhilfe. Bin also größtenteils in der mobilen Jugend- und Familienarbeit.
Ich bin staatlich anerkannte ErzieherIn und habe innerhalb des Teams mit die größte Erfahrung. Bin also älter. Ist es möglich, der Tätigkeit entsprechend höhergruppiert zu werden, oder ist es zulässig, dass ich in 8b verbleibe? Bzw. liegt es nur am AG?
ich bin arbeite in der ambulanten Jugendhilfe. Bin also größtenteils in der mobilen Jugend- und Familienarbeit.
Ich bin staatlich anerkannte ErzieherIn und habe innerhalb des Teams mit die größte Erfahrung. Bin also älter. Ist es möglich, der Tätigkeit entsprechend höhergruppiert zu werden, oder ist es zulässig, dass ich in 8b verbleibe? Bzw. liegt es nur am AG?