Anerkennung Stufenlaufzeit
#1

Hallo zusammen,

ich habe (wie alle hier) mal eine Frage...
Ich war an einer HS als wiss. MA beschäftigt (Master-Abschluss, E13 Projektarbeit) und bin dann als Quereinsteigerin in die Verwaltung der HS gewechselt, zunächst als Krankheits-Vetretung, dann befristet als zusätzliche MA in dem Bereich und dann unbefristet als Nachfolgerin der MA, für die ich zuvor die KH-Vertretung übernommen haben.
Die Stelle wurde dann mit einer E11 bewertet. 
Die vorherigen Tätigkeiten als wiss. MA und als Krankheitsvertretung wurden mir im Rahmen der Stufenlaufzeit nicht anerkannt. Gelesen habe ich aber, dass bei solchen Wechseln innerhalb des
öffentlichen Dienstes diese Zeiten anerkannt werden. Kennt sich jemand damit aus und kann helfen?

Danke und beste Grüße
Heike
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#2

Es war im Anschluss an einem auslaufenden Vertrag als wiss. MA?

Da vermutlich keine einschlägige Berufserfahrung vorlag, besteht kein Anspruch. Man hätte damals bei Einstellung vor Vertragsunterschrift verhandeln müssen.
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#3

Hallo,

ja genau, der Vertrag als wiss. MA war befristet. Zwischenzeitlich hatte ich dann 2 Arbeitsverträge, einen in der Wissenschaft und einen in der
Verwaltung (KH-Vertretung meiner Vorgängerin).
Naja mir wurde damals gesagt, dass ich die Stelle in der Verwaltung bekommen habe, weil ich die einzige Person unter den
BewerberInnen war, die Erfahrungen im HS-Bereich hatte.
Ich bin tatsächlich davon ausgegangen, dass mir wenigstens die Zeit der Vertretung anerkannt wird, da ich da ja quasi schon auf der Stelle war. Aber da sich die alte TB 
in 2 Punkten von meiner akt. TB unterscheidet, wurde auch das abgebügelt. Aber dann frage ich mich tatsächlich, wann Erfahrung anerkannt wird.
Die Wahrscheinlichkeit 1:1 die gleiche TB zu haben ist ja doch ziemlich gering. :/
Lieben Dank für deine Antwort!
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#4

Einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Gründe für die Anerkennung können für die Zeit der Vertretung schon greifen. Da braucht es aber mehr Informationen um es einzuschätzen.

Wie war die Eingruppierung bei der KH-Vertretung?
War der Folgevertrag im direkten Anschluss oder mit Unterbrechung? Bei Unterbrechung wie lang?
Eingruppierung des aktuellen Vertrags?

Auch kommt es ggf. auf die Details der Unterschiede an.
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#5

Auch eine E11. Als wiss. MA war es eine E13 und in der Verwaltung dann immer eine E11.
Unterbechungen gab es keine. Die neuen Verträge folgten immer direkt im Anschluss.
Die Dame für die ich die Vertretung gemacht habe, hatte übrigens eine E14 und meine heutige TB
ist deutlich umfassender als ihre es war...
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#6

Der zweite und dritte Vertrag war jeweils E11 Stufe 1? Oder wie genau?

Dann halte ich die nicht Berücksichtigung der Stufe/Stufenlaufzeit aus der E11 für nicht rechtskonform. Siehe dazu BAG 6 AZR 524/11 vom 21.2.2013.

Was sagt denn der Personalrat dazu?

"Die Dame für die ich die Vertretung gemacht habe, hatte übrigens eine E14 "
Aber vermutlich keine entsprechende Eingruppierung...
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#7

Da ist das Vertrauensverhältnis leider nicht so gut, weshalb ich es noch nicht angesprochen habe... Sad
Danke für deine Antworten!
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#8

Da ist das Vertrauensverhältnis leider nicht so gut, weshalb ich es noch nicht angesprochen habe... Sad
Danke für deine Antworten!
Achso ja E11 Stufe 1
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#9

"Da ist das Vertrauensverhältnis leider nicht so gut, weshalb ich es noch nicht angesprochen habe.."
Es reicht ja auch eine Person aus dem PR mit dem man sprechen kann. Man kann auch das Gespräch mit Vorgesetzten oder erfahrenen Kollegen suchen. Wichtig ist zu verstehen welchen Maßstab die Hochschule verwendet, was auf Durchführungshinweisen/Erlassen basiert. Sonst ist es schwer die sinnvollste Strategie fürs weitere Vorgehen zu finden.

Wichtig ist sich klar darüber zu werden um was für einen Zeitraum es geht.

Die Durchführungshinweise zu § 16 TV-L sind recht restriktiv. Siehe z.B. Sachsen https://www.hpr-smwk.sachsen.de/download...g_2017.pdf

In der Literatur wird vertreten, dass in einem solchen Fall wie hier, statt der einschlägigen Berufserfahrung auch gleichwertige Berufserfahrung, reichen müsste.
Daneben gibt es Signale aus der Rechtsprechung die einschlägige Berufserfahrung nicht zu eng zu interpretieren.

Aber ein Fall wie dieser ist kein Selbstläufer, aber die Chance beim LAG/BAG letztlich zu gewinnen ist bei guter Argumentation recht gut. Wie erste Instanz ausgeht ist ein Stück Glücksspiel. Wenn man eine einvernehmliche Lösung hinbekommt wäre es sinnvoll.
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#10

Besten Dank für die Tipps! Ich habe mit meinem Vorgesetzten erneut gesprochen und er will das Thema intern angehen.
Danke und viele Grüße,
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