11.01.2022, 10:14
Hallo,
ich quäle mich nun schon lang mit diesem Thema ab, habe es bisher zumindest halbwegs lösen können. Jetzt aber stellt es mich vor ein größeres Problem.
Wir haben mit Gerichtsbeschluss im Jahr 2018 eine Beteiligung zugesprochen bekommen (das Wie und Warum sei mal dahingestellt, hat alles seine Ordnung).
Nun muss ich für den Jahresabschluss 2018 eine Beteiligung aktivieren ohne dafür irgendwelche Kosten verbuchen zu können. Sind ja nie welche entstanden.
Ähnliche Fälle haben wir bereits gehabt, dann mit Erbschaften von Grundstücken/Häusern oder auch mal mit Schenkungen von Spielgeräten für Kindergärten etc.
Bei allen dieser Fälle haben wir bisher eine Buchung Zugang Anlage im jeweiligen Aktivkonto an Zugang Sonderposten im entsprechenden Passivkonto (bzw. zunächst die jeweiligen Quellkonten) gebucht. Alles ohne FR, was ja absolut richtig scheint, denn es ist hierfür ja auch kein Geld geflossen.
Das schien mir bisher auch völlig okay so, wurde vom Prüfer auch nie beanstandet. Wir haben etwas hinzuaktiviert und weil dies ja quasi zu 100% gefördert wurde, gab es dazu immer einen 100%-Sonderposten.
Nun scheint mir das bei einer Finanzanlage eher unlogisch. Auch in der nachfolgenden Praxis stellt sich mir die Frage, ob ich bei jeder jährlichen Neu-Bewertung der Beteiligung den Sonderposten mitziehen muss. Wir haben mehrere Beteiligungen, alle jedoch ohne Sonderposten. Für mich macht das auch irgendwie nicht so viel Sinn.
Allerdings hab ich auch keine Idee auf welchem Wege ich die Beteiligung sonst in die Bücher bekommen soll. Hab schon über einen Ertrag nachgedacht und dies im Zusammenhang mit vorherigen Fällen mal beim Prüfer erfragt. Der eindeutige Tenor lautete, dass ein Ertrag nie etwas dabei zu suchen habe....
Wenn ich aber angenommen eine Beteiligung zuschreibe (Eigenkapitalspiegelmethode), basiert der Zugang doch aber auch auf einen Ertrag aus Zuschreibung. So ähnlich wäre doch ein völlig neuer Zugang auch zu handhaben, zumindest wenn ich mit etwas Logik an die Sache gehe.
Ich finde dieser Sachverhalt ist mega kompliziert und nervig. Aber es MUSS doch eine völlig vernünftige Herangehensweise an so einen Fall geben. Und vor Allem, können wir doch nicht die Einzigen sein, die derartige Fälle in Ihrem Geschäftsverlauf haben? Kennt das zufällig jemand? Gibt es da praxisnahe Beispiele? Wie wird das woanders gehandhabt? In den Büchern finde ich zwar zu Zuschreibungen und Abschreibungen bei Beteiligungen sehr klare Informationen aber zu einer Aktivierung einer neuen Beteiligung, ohne vorherige Kosten finde ich einfach nichts.
Lieben Dank schonmal!
ich quäle mich nun schon lang mit diesem Thema ab, habe es bisher zumindest halbwegs lösen können. Jetzt aber stellt es mich vor ein größeres Problem.
Wir haben mit Gerichtsbeschluss im Jahr 2018 eine Beteiligung zugesprochen bekommen (das Wie und Warum sei mal dahingestellt, hat alles seine Ordnung).
Nun muss ich für den Jahresabschluss 2018 eine Beteiligung aktivieren ohne dafür irgendwelche Kosten verbuchen zu können. Sind ja nie welche entstanden.
Ähnliche Fälle haben wir bereits gehabt, dann mit Erbschaften von Grundstücken/Häusern oder auch mal mit Schenkungen von Spielgeräten für Kindergärten etc.
Bei allen dieser Fälle haben wir bisher eine Buchung Zugang Anlage im jeweiligen Aktivkonto an Zugang Sonderposten im entsprechenden Passivkonto (bzw. zunächst die jeweiligen Quellkonten) gebucht. Alles ohne FR, was ja absolut richtig scheint, denn es ist hierfür ja auch kein Geld geflossen.
Das schien mir bisher auch völlig okay so, wurde vom Prüfer auch nie beanstandet. Wir haben etwas hinzuaktiviert und weil dies ja quasi zu 100% gefördert wurde, gab es dazu immer einen 100%-Sonderposten.
Nun scheint mir das bei einer Finanzanlage eher unlogisch. Auch in der nachfolgenden Praxis stellt sich mir die Frage, ob ich bei jeder jährlichen Neu-Bewertung der Beteiligung den Sonderposten mitziehen muss. Wir haben mehrere Beteiligungen, alle jedoch ohne Sonderposten. Für mich macht das auch irgendwie nicht so viel Sinn.
Allerdings hab ich auch keine Idee auf welchem Wege ich die Beteiligung sonst in die Bücher bekommen soll. Hab schon über einen Ertrag nachgedacht und dies im Zusammenhang mit vorherigen Fällen mal beim Prüfer erfragt. Der eindeutige Tenor lautete, dass ein Ertrag nie etwas dabei zu suchen habe....
Wenn ich aber angenommen eine Beteiligung zuschreibe (Eigenkapitalspiegelmethode), basiert der Zugang doch aber auch auf einen Ertrag aus Zuschreibung. So ähnlich wäre doch ein völlig neuer Zugang auch zu handhaben, zumindest wenn ich mit etwas Logik an die Sache gehe.
Ich finde dieser Sachverhalt ist mega kompliziert und nervig. Aber es MUSS doch eine völlig vernünftige Herangehensweise an so einen Fall geben. Und vor Allem, können wir doch nicht die Einzigen sein, die derartige Fälle in Ihrem Geschäftsverlauf haben? Kennt das zufällig jemand? Gibt es da praxisnahe Beispiele? Wie wird das woanders gehandhabt? In den Büchern finde ich zwar zu Zuschreibungen und Abschreibungen bei Beteiligungen sehr klare Informationen aber zu einer Aktivierung einer neuen Beteiligung, ohne vorherige Kosten finde ich einfach nichts.
Lieben Dank schonmal!