15.06.2018, 10:31
Hallo,
wir sind in einer kleinen Kommune und gerade dabei unsere Stellenbeschreibung auszufüllen. Bei der Stellenbeschreibung (Arbeitsplatzbeschreibung) gibt es einen Punkt der heißt Anordnungsbefugnis. Wir sind Sachbearbeiter im Steueramt, machen die Veranlagungen von Antragstellung bis zum fertigen Steuerbescheid komplett selbständig (Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Wasser-/Abwasser etc.) und übergeben diese auch an die Stadtkasse mit dem neuen Programm (d.h. sogar Aktivitäten Anordnen) und es ist niemand mehr zwischengeschaltet, dies freizugeben.
Im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- u. Finanzwirtschaft steht als Definition zu Anordnungsbefugnis: Der Begriff Anordnungsbefugnis bezeichnet das Recht, eine Kasse verbindlich anzuweisen, Auszahlungen zu tätigen, Einzahlungen anzunehmen und entsprechende Buchungen vorzunehmen.
Wir haben eine Anweisung bekommen, das Häkchen da nicht zu setzen, da wir auch den neuen Rechnungsworkflow haben, wo der Fachbereichsleiter die lfd. Rechnungen freigibt. Aber das hat ja mit dem Rechnungsworkflow nichts zu tun.
Es geht darum, dass mit Anordnungsbefugnis die Stellen natürlich besser bewertet sind.
Wie sieht es hier aus? Ja oder Nein?
Lg
Julia
wir sind in einer kleinen Kommune und gerade dabei unsere Stellenbeschreibung auszufüllen. Bei der Stellenbeschreibung (Arbeitsplatzbeschreibung) gibt es einen Punkt der heißt Anordnungsbefugnis. Wir sind Sachbearbeiter im Steueramt, machen die Veranlagungen von Antragstellung bis zum fertigen Steuerbescheid komplett selbständig (Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Wasser-/Abwasser etc.) und übergeben diese auch an die Stadtkasse mit dem neuen Programm (d.h. sogar Aktivitäten Anordnen) und es ist niemand mehr zwischengeschaltet, dies freizugeben.
Im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- u. Finanzwirtschaft steht als Definition zu Anordnungsbefugnis: Der Begriff Anordnungsbefugnis bezeichnet das Recht, eine Kasse verbindlich anzuweisen, Auszahlungen zu tätigen, Einzahlungen anzunehmen und entsprechende Buchungen vorzunehmen.
Wir haben eine Anweisung bekommen, das Häkchen da nicht zu setzen, da wir auch den neuen Rechnungsworkflow haben, wo der Fachbereichsleiter die lfd. Rechnungen freigibt. Aber das hat ja mit dem Rechnungsworkflow nichts zu tun.
Es geht darum, dass mit Anordnungsbefugnis die Stellen natürlich besser bewertet sind.
Wie sieht es hier aus? Ja oder Nein?
Lg
Julia